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10.12.2025
17:53 Uhr
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Hessens Verfassungsschützer bekommen mehr Möglichkeiten etwa im Kampf gegen Extremismus. Der Wiesbadener Landtag verabschiedete mit den Stimmen von Schwarz-Rot in dritter Lesung das novellierte Verfassungsschutzgesetz der CDU/SPD-Landesregierung. Mit der Reform erhält der Landesverfassungsschutz unter anderem Möglichkeiten für Online-Durchsuchungen. Für den verdeckten Zugriff auf Computer und Handys ist eine richterliche Anordnung nötig. Innenminister: Mehr extremistische Gewalttaten von Minderjährigen Ebenfalls neu darf das Landesamt für Verfassungsschutz in Wiesbaden in Ausnahmefällen persönliche Daten von Minderjährigen länger speichern. Hier geht es etwa um radikalisierte Jugendliche mit terroristischen Zielen. Die Zahl extremistischer Gewalttaten von Minderjährigen nimmt dem hessischen Innenminister Roman Poseck zufolge zu. Der CDU-Politiker sprach von fast 13.000 Extremisten in Hessen. Erschreckend sei die deutliche Zunahme der Zahl extremistischer Straftaten, insbesondere die der rechtsextremistisch motivierten Fälle. Die Demokratie der Bundesrepublik stehe hier unter Druck wie noch nie. "Seismograph für extremistische Bestrebungen" Der Verfassungsschutz muss laut Poseck als "Seismograph für extremistische Bestrebungen" entsprechende Daten sammeln. Mit dem Zugriff auf das Handy oder den Computer eines Extremisten könnten Verfassungsschützer etwa an Informationen über Anschlagsziele herankommen. Es gehe darum, Extremisten "auf Augenhöhe" zu begegnen. Die vom Wiesbadener Landtag verabschiedeten Neuregelungen berücksichtigen auch Vorgaben einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2024. Die Karlsruher Richter hatten das hessische Verfassungsschutzgesetz für teils verfassungswidrig erklärt. © dpa-infocom, dpa:251210-930-406890/1