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19.01.2026
14:08 Uhr
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Nach dem Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten wurden zwei Bahnmitarbeiter freigesprochen. Das Gericht sah kein juristisch strafbares Verhalten.

Im Prozess um das Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen hat das Landgericht München II die beiden Angeklagten freigesprochen. Das Gericht sah bei dem für die Unglücksstrecke verantwortlichen Bezirksleiter und dem zuständigen Fahrdienstleiter kein juristisch strafbares Verhalten. Das Gericht folgte damit der Forderung der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung zu Bewährungsstrafen gefordert. Am 3. Juni 2022 war bei Garmisch-Partenkirchen ein Regionalzug entgleist. Drei der Waggons kamen vollständig von der Strecke ab, rutschten den Bahndamm hinunter und blieben auf dem Dach liegen. Vier Frauen und ein 13-Jähriger starben. 78 Menschen wurden verletzt, 16 von ihnen schwer. Der Grund waren marode Schienen . Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die beiden Bahnangestellten das Unglück hätten verhindern können – und klagte die beiden Männer wegen fahrlässiger Tötung, gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und fahrlässiger Körperverletzung an. Diese Einschätzung teilte das Gericht nicht. Staatsanwaltschaft warf Bahnmitarbeitern Versagen vor Die Staatsanwaltschaft hatte dem Bezirksleiter vorgeworfen, die Instandsetzungsmaßnahmen immer wieder verzögert zu haben. Sie warf ihm "wiederholtes und systematisches Versagen" über Jahre hinweg vor. Bei dem Fahrdienstleiter sah die Staatsanwaltschaft lediglich ein "Augenblicksversagen". Er habe am Vortag des Unglücks den Hinweis eines Lokführers über Auffälligkeiten an der späteren Unfallstelle nicht weitergeleitet. Der Vorsitzende Richter Thomas Lenz sagte nun, die Anklage der Staatsanwaltschaft habe zunächst plausibel geklungen. Sie sei im Prozess aber widerlegt worden. Die für eine Verurteilung nötige Pflichtwidrigkeit sei beiden Männern nicht nachweisbar gewesen. Die gebrochenen Schwellen seien kaputt gewesen, weil es chemische Prozesse im Beton gegeben habe. Deshalb seien Risse entstanden. "Von außen hat man dieses Rissbild nicht gesehen", sagte der Richter. Beide Angeklagte hatten sich im Prozess sehr betroffen über das Unglück gezeigt. Zu Beginn des Prozesses hatten sie sich umfangreich geäußert und bei den Hinterbliebenen und Betroffenen entschuldigt. Nach den Plädoyers ihrer Anwälte schlossen sie sich jeweils den Ausführungen ihrer Verteidiger an .