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18.12.2025
11:32 Uhr
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Die Schlagersängerin soll 2022 bei einem Konzert den Hitlergruß gezeigt haben. Ein Gericht befand Müller für schuldig. Nun geht sie in Berufung und setzt auf Freispruch.

Im Fall der Schlagersängerin Melanie Müller hat der Berufungsprozess über das mutmaßliche Zeigen des Hitlergrußes begonnen. Zum Verhandlungsauftakt am Landgericht Leipzig wies ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl die Vorwürfe erneut zurück. Die Geste, die Müller bei einem Konzert 2022 in Leipzig zeigte, sei zum Anfeuern des Publikums gedacht gewesen und habe keine politische Aussagekraft. Müller sei unpolitisch. Die Verteidigung strebt einen Freispruch an. Das Landgericht Leipzig hat weitere Verhandlungstermine angesetzt. Diese finden am 5. und 12. Januar statt. Es geht auch um Kokain und Ecstasy Das Amtsgericht Leipzig hatte Müller im August 2024 wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Drogenbesitzes zu einer Geldstrafe über insgesamt 80.000 Euro verurteilt, aufgeteilt auf 160 Tagessätze zu je 500 Euro. Dagegen hatte die 37-Jährige Berufung eingelegt. Müller wird vorgeworfen, bei einem Konzert in Leipzig im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt zu haben. Ermittler hatten bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung zudem 0,69 Gramm Kokaingemisch sowie eine Ecstasy-Tablette entdeckt. Ihr Anwalt teilte mit, die Drogen gehörten einer Bekannten seiner Mandantin. Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel der RTL -Dschungelshow Ich bin ein Star – Holt mich hier raus! und war danach noch in zahlreichen TV-Formaten zu sehen.