|
17.02.2026
13:17 Uhr
|

Im Prozess um einen tödlichen Unfall auf der Flucht vor der Polizei hat der 21 Jahre alte Angeklagte den Tatablauf bestätigt. Er sei mit hohem Tempo vor der Polizei geflohen - er habe aber niemanden verletzen oder gar töten wollen, sagte der junge Mann nach Angaben eines Sprechers des Landgerichts Kempten im Allgäu. Der 21-Jährige war am 23. August 2025 nachts in Kaufbeuren mit einem 240 PS starken Wagen mit bis zu 180 Stundenkilometern durch das Stadtgebiet gerast, um einer Polizeikontrolle zu entgehen - er hatte keinen Führerschein. Mehrfach riskierte er laut Staatsanwaltschaft Beinahe-Unfälle. Schließlich prallte er mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Der 20-Jährige am Steuer dieses Wagens starb noch an der Unfallstelle, seine beiden Mitfahrer wurden verletzt. Anklage wertet tödlichen Unfall als Mord Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, dass er bei seiner Flucht einen Unfall mit tödlichen Folgen für andere Verkehrsteilnehmer in Kauf genommen habe. Sie hat den 21-Jährigen wegen Mordes sowie wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und weiteren Straftaten angeklagt. Der Anwalt des Angeklagten, Daniel Nißle, betonte: "Es war ein Unfall." Sein Mandant habe den Unfall nicht gewollt. "Es tut ihm wahnsinnig leid." Flucht bis nach Polen Der Unfallfahrer war nach dem Crash zu Fuß geflüchtet. Eine Fahndung blieb zunächst erfolglos. Anfang September wurde der 21-Jährige in Polen festgenommen und dann nach Deutschland ausgeliefert. Seitdem ist der deutsch-ukrainische Staatsangehörige in Untersuchungshaft. © dpa-infocom, dpa:260217-930-696423/2