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05.02.2026
15:54 Uhr
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Das Klinikum Lippstadt darf Chefarzt Joachim Volz Schwangerschaftsabbrüche weiter verbieten, urteilt das Landesarbeitsgericht. Das gilt aber nicht in seiner Privatpraxis.

In dem Rechtsstreit über die Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen am Klinikum Lippstadt hat Chefarzt Joachim Volz einen Teilerfolg beim Landesarbeitsgericht in Hamm erzielt. Das Klinikum darf Volz demnach Schwangerschaftsabbrüche zwar weiterhin untersagen. Das Verbot erstreckt sich jedoch nicht auf die Privatpraxis des Arztes. Der Arzt hatte in dem Berufungsverfahren gegen zwei Weisungen des fusionierten Klinikums Lippstadt geklagt, die ihm medizinisch induzierte Schwangerschaftsabbrüche sowohl in der Klinik als auch in seiner Privatpraxis untersagen. Der Rechtsstreit hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Nach der Fusion des evangelischen Krankenhauses in Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital und dem Marien-Hospital in Erwitte sind dort Schwangerschaftsabbrüche untersagt. Ausgenommen sind Abbrüche in Notfällen, wenn Lebensgefahr für die Mutter besteht. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.