Zeit 06.03.2026
12:23 Uhr

Länderkammer: Bundesrat billigt Gesetz für Schutz kritischer Infrastruktur


Mit dem Kritis-Gesetz wird ein einheitlicher Rahmen für den Schutz kritischer Infrastruktur geschaffen. Der Bundesrat billigte auch mehr Kompetenzen für die Bundeswehr.

Länderkammer: Bundesrat billigt Gesetz für Schutz kritischer Infrastruktur
Der Bundesrat hat einigen Vorhaben zugestimmt, die zuvor im Bundestag beschlossen wurden. So machte die Länderkammer unter anderem den Weg für einen besseren Schutz ​der wichtigsten Versorgungsanlagen in Deutschland frei. Mit dem Vorhaben wird erstmals ein einheitlicher Rahmen für den physischen Schutz kritischer Infrastruktur (Kritis) wie Energienetze, Krankenhäuser oder Wasserversorgung ​geschaffen. Zusammen mit dem Gesetz wurde ⁠auf Drängen der Länder eine Protokollerklärung des Innenministeriums ​gebilligt, wonach die Regelungen besonders mit Blick auf die erfassten Unternehmen nach zwei Jahren überprüft ‌werden sollen. ⁠Dies hatten mehrere Länder zur ​Bedingung gemacht, um das Gesetz passieren zu lassen. Das Kritis-Gesetz verpflichtet Unternehmen in zehn strategisch wichtigen ​Sektoren wie Energie, Ernährung, Wasser und Gesundheit zu einem besseren physischen Schutz ihrer Anlagen. Betroffen sind in der Regel Betreiber, deren Anlagen mindestens 500.000 Einwohner versorgen. Sie müssen künftig Risikoanalysen vornehmen und Pläne zur Stärkung ihrer Widerstandsfähigkeit, sogenannte Resilienzpläne, erstellen. Schwere Störfälle müssen dem Bundesamt ​für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gemeldet werden. Abwehr von Drohnen Auch eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes passierte den Bundesrat, die der Bundeswehr ​mehr Kompetenzen zur Abwehr von Drohnen zuschreibt. Deutschland reagiert damit auf die veränderte Sicherheitslage ​und die Zunahme von Drohnensichtungen seit ⁠Beginn des russischen Angriffskrieges gegen ​die Ukraine. Die Drohnenpiloten sind meist kaum zu ermitteln. Es ‌wird aber vermutet, ⁠dass in vielen ​Fällen Russland hinter den Flügen steht. Das Gesetz ist Teil des Ziels der Bundesregierung, die Abwehr von ​Drohnen zu beschleunigen. Dazu dient auch das neue Drohnenabwehrzentrum in Berlin. In Deutschland sind zunächst die Polizeikräfte der Länder für die Drohnenbekämpfung zuständig. Meist fehlen ihnen dazu aber die Möglichkeiten. Deshalb sind bereits die Kompetenzen der Bundespolizei ⁠ausgeweitet worden. Kernpunkt der ​Reform ist, dass die Streitkräfte im Rahmen der Amtshilfe ‌künftig auch direkt ‌gegen Drohnen vorgehen dürfen. Bisher war der Einsatz ​etwa mit Störsendern oder auch Waffen eng begrenzt. Um besonders schwere Unglücksfälle oder Anschläge zu verhindern, darf ​die Truppe nun Drohnen gezielt zum Absturz bringen oder abfangen. Strafbarkeit von voyeuristischen Aufnahmen Die Länder fordern zudem, dass Strafbarkeitslücken bei sexuell motivierten Bildaufnahmen geschlossen werden. Eine entsprechende Entschließung beschlossen die Bundesländer. Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der insbesondere Frauen und Mädchen besser vor heimlich oder gegen ihren Willen gefertigten Fotos oder Videos schützt. Dies soll laut Entschließung Aufnahmen betreffen, die Personen in sexualisierten Kontexten zeigen, etwa durch heimliches Filmen des bekleideten Gesäßes in der Öffentlichkeit, aber auch Nacktaufnahmen an öffentlich zugänglichen Orten wie Saunen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte im Januar angekündigt, einen solchen Gesetzentwurf zu erarbeiten. In einer weiteren Entschließung fordert der Bundesrat zudem, dass es strafbar wird, wenn Schüler oder Schülerinnen in Schulen verfassungsfeindliche Kennzeichen verwenden. Nach Auffassung der Länder regelt der geltende Straftatbestand das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen bislang nur unzureichend. Strafbar sei derzeit nur, dass die Zeichen in der Öffentlichkeit oder in Versammlungen gezeigt werden. Das Verwenden innerhalb von Schulen fällt nicht darunter. Der Bundesrat schlägt daher vor, auch den schulischen Bereich ausdrücklich in den Straftatbestand einzubeziehen.