Zeit 29.01.2026
06:42 Uhr

Kritis-Dachgesetz: Grüne kritisieren Gesetz zur kritischen Infrastruktur als unzureichend


Zu spät, schlecht gemacht: Die Grünenfraktion bemängelt das Kritis-Dachgesetz, das im Bundestag verabschiedet werden soll. Auch der deutsche Städtetag ist unzufrieden.

Kritis-Dachgesetz: Grüne kritisieren Gesetz zur kritischen Infrastruktur als unzureichend
Die Grünen haben die Pläne der Regierung zum besseren Schutz der sogenannten kritischen Infrastruktur als "absolut unzureichend" kritisiert. "Von einem dringend benötigten, einheitlichen Schutz unserer kritischen Infrastrukturen bleiben wir auch in Zukunft meilenweit entfernt", sagte Fraktionsvize und Sicherheitsexperte Konstantin von Notz. Das Kritis-Dachgesetz soll am Donnerstagmittag vom Bundestag verabschiedet werden. Das Gesetz soll Betreiber von Strom- und Telekommunikationsnetzen sowie anderen Anlagen zu strengeren Sicherheitskonzepten und Notfallplänen verpflichten. Außerdem ist die Einführung eines Meldewesens für Vorfälle geplant. Ziel ist ein besserer Schutz vor Sabotage, Terroranschlägen und den Folgen von Naturkatastrophen. Kritis ist die offiziell gebräuchliche Abkürzung für kritische Infrastrukturen. Kritik an Dobrindt und Merz Von Notz sagte, die Grünen begrüßten es, "dass wir nun endlich vom Fleck kommen". Aber die Vorlagen der Regierung "kommen viel zu spät und sind handwerklich schlecht gemacht". Er warf Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) "massive Versäumnisse" vor. Auch die Abläufe kritisierte Notz. "Noch immer kocht jedes Ministerium sein eigenes Süppchen", sagte er. Dabei hätte der Nationale Sicherheitsrat Abhilfe schaffen sollen, wie von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) versprochen. "Geliefert hat auch das Kanzleramt nichts." Noch immer stünden zahlreiche überfällige Gesetzgebungen aus, angefangen bei der "Reform des Rechts der Nachrichtendienste, über die verbesserte Drohnenabwehr, lange angekündigte Grundgesetzänderungen bei der Abwehr von IT-Angriffen und vieles mehr", sagte Notz. Die Grünen bringen einen eigenen Antrag im Plenum ein und fordern darin unter anderem, dass eine einheitliche Meldestelle für die Betreiber kritischer Anlagen geschaffen wird und einheitliche IT-Sicherheitsstandards für Bund und Länder gelten. Die Fraktion fordert außerdem, dass die öffentliche Verwaltung in den Schutzbereich aufgenommen und Bereichsausnahmen für die Bundesverwaltung gestrichen werden. Nicht zuletzt müsse das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in seiner Unabhängigkeit gestärkt werden, schreiben sie. Deutscher Städtetag fordert mehr Schutz auch in mittelgroßen Städten Auch der Deutsche Städtetag hält die Maßnahmen der Koalition für unzureichend. Den Städtetag stört, dass laut dem Gesetz nur Einrichtungen zur kritischen Infrastruktur zählen, die für die Gesamtversorgung in Deutschland wichtig sind und mehr als 500.000 Menschen versorgen. Der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbands, Christian Schuchardt, sagte, dieser Schwellenwert sei viel zu hoch. Auch in etwas kleineren Städten sollte ein Mindestmaß an Vorgaben zu Krisenplänen, Meldeketten und IT-Sicherheit verlangt werden. Schuchardt appellierte an den Bundestag, den Schwellenwert zu senken. In einer Stellungnahme aus dem November hatte sich der Städtetag dafür ausgesprochen, Einrichtungen, die mindestens 150.000 Einwohner versorgen, zur kritischen Infrastruktur im Sinne des Gesetzes zu zählen. Weniger Transparenz soll Angriffe erschweren Der Innenausschuss des Bundestages hatte zwar noch einige Änderungen an dem Entwurf der Bundesregierung beschlossen. Diese reichen jedoch aus Sicht des Deutschen Städtetags nicht aus. "Derzeit sieht der Gesetzentwurf lediglich eine Öffnungsklausel vor, die es den Ländern ermöglicht, zusätzliche Anlagen unterhalb dieses Schwellenwerts zu definieren", sagte Schuchardt. Damit drohe wieder ein Flickenteppich. Notwendig sei eine bundesweite Regelung. Nach dem mutmaßlich linksextremistisch motivierten Brandanschlag auf die Stromversorgung , durch den im Südwesten Berlins Anfang Januar Zehntausende tagelang ohne Strom und Heizung waren, wurde diskutiert, ob die Veröffentlichung von Informationen über die Netze der Energieversorger diese unnötig verwundbar machen. In dem nun beschlossenen Änderungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, "bereits veröffentlichte, öffentlich zugängliche Infrastrukturinformationen zu überprüfen und, wo möglich, konsequent aus den öffentlich zugänglichen Bereichen zu entfernen". Nach dem Koalitionsausschuss am Mittwochabend hatte auch Merz zu dem Thema angemerkt : "Wir müssen weg von der sehr weitgehenden Transparenz und hin zu mehr Resilienz."