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25.11.2025
16:13 Uhr
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Im Prozess wegen eines Angriffs mit einer Schere auf ihre Betreuerin hat das Landgericht Flensburg die Angeklagte zu einer Haftstrafe von drei Jahren wegen versuchten Totschlags verurteilt und die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie angeordnet. Der Unterbringungsbefehl bleibe bestehen, sagte die Vorsitzende Richterin. Der Maßregelvollzug sei ohne Alternative, auch weil die Frau gefährlich für die Allgemeinheit werden könne. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden. Gesichtsnerv verletzt Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 32-Jährige ihre Betreuerin Ende Februar in einem Supermarkt im nordfriesischen Friedrichstadt mit einer Schere angegriffen habe. Die Schere sei mehrere Zentimeter tief in den Kopf eingedrungen und habe auch einen Gesichtsnerv verletzt. Die Angeklagte habe mit der Tat erreichen wollen, dass sie die Einrichtung verlassen und zu ihren Eltern zurückkehren kann. Die Angeklagte ist dem Gericht zufolge wegen einer neurologisch bedingten Entwicklungsbesonderheit erheblich vermindert schuldfähig, aber normal intelligent. Auch die Einsichtsfähigkeit sei während der Tat vollständig erhalten gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Angeklagte habe gewusst, dass die Schere gefährlich sein könne. Die Folgen für die Betreuerin seien ihr gleichgültig gewesen. Staatsanwaltschaft ging von verminderter Schuldfähigkeit aus Die Staatsanwaltschaft hatte in dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Verfahren eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren und die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung gefordert. Der Verteidiger hatte beantragt, die Frau nicht zu bestrafen im Sinne einer Freiheitsstrafe. Sie sei krankheitsbedingt schuldunfähig. © dpa-infocom, dpa:251125-930-339709/1