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06.03.2026
10:22 Uhr
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Die Abgeordneten im Bundestag haben die Reform der Krankenhausreform beschlossen. Bund und Länder hatten einen Kompromiss erzielt – Krankenkassen kritisieren diesen.

Der Bundestag hat die Neuerung der Krankenhausreform beschlossen. Bund und Länder hatten bis zuletzt um einen Kompromiss gerungen . Die Länder sollen nun mehr Mitsprache bei der Umsetzung bekommen. Er sieht längere Fristen für den Umbau der Kliniklandschaft vor und Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum. Zudem stellt der Bund mehr Geld zur Verfügung. Aus Sicht von Krankenkassen wurde die Reform damit deutlich aufgeweicht. "Die Anpassungen geben den Ländern und den Krankenhäusern Planungssicherheit mit realistischen Fristen zur Umsetzung", sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) im Parlament. Mit den Ländern sei "ein ausgewogener Kompromiss" gefunden worden. Der Bund stelle ihnen in den kommenden zehn Jahren nun bis zu 29 Milliarden Euro zur Unterstützung der Umstrukturierung zur Verfügung. Hilfen bekämen aber weiter nur Kliniken, "die auch tatsächlich ihre Strukturen anpassen". Der ehemalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die Krankenhausreform ursprünglich ins Leben gerufen. Seit Anfang letzten Jahres war sie in Kraft – und wurde nun schon wieder reformiert. Erhalt von Krankenhäusern Mit dem Kompromiss kommt Warken den Ländern entgegen. Die hatten befürchtet, dass unter der alten Reform viele kleine Krankenhäuser im ländlichen Raum schließen müssten und die Umsetzung der Reform hohe Kosten verursache. Diese Reform sieht unter anderem vor, dass Klinikstandorte bis Ende des Jahres spezialisierte Leistungen ausüben dürfen, ohne sich mit den Krankenkassen absprechen zu müssen. Danach sollen Ausnahmegenehmigungen an Krankenhäuser auch ohne die Erfüllung von Qualitätskriterien zweimal für drei Jahre erteilt werden dürfen. Neben diesem Punkt war den Ländern besonders die Finanzierung von Standortsicherungen wichtig, die der Bündelung von Leistungen dienten. Mittel des Bundes, die eigentlich zum Umbau der Krankenhausstruktur gedacht waren, sollen nun für deren Erhalt eingesetzt werden. Die Definition, welche Kriterien für ein Fachkrankenhaus gelten, soll noch ausgearbeitet werden und ab 2030 greifen. Kritik von Grünen und Arbeitgeberverband "Wir verlieren nicht nur Einsparpotenziale in Milliardenhöhe, sondern produzieren zusätzliche strukturelle Mehrausgaben, weil ineffiziente Kapazitäten im System gehalten werden", sagte der gesundheitspolitische Sprecher, Janosch Dahmen noch vor der Abstimmung. Nachdem die Klinikausgaben schon 2025 um zehn Milliarden Euro gestiegen seien, sei das hochproblematisch. Die Regierung richte mit der Reform "erheblichen Schaden" an, sagte der Grünen-Abgeordnete Armin Grau im Plenum. "Sie machen aus einem guten Gesetz einen löchrigen Schweizer Käse." Grau sprach von einer Verwässerung. Die Linke kritisierte, dass die Pläne wegen unzureichender Finanzierung zur Schließung notwendiger Krankenhäuser führen würden. Die AfD warf der Regierung vor, sie schaffe ein "bürokratisches Monster" und befördere das "Krankenhaussterben" vor allem im ländlichen Raum. Auch der Arbeitgeberverband BDA hatte vor der Abstimmung bereits vor einem Aufweichen gewarnt: "Mit der weiteren Verwässerung der Krankenhausreform verschließt die Politik die Augen vor den Anpassungsnotwendigkeiten im stationären Bereich", teilte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter mit. "Länder und Krankenhäuser glauben Gewinner zu sein – Verlierer sind die Patienten und die Beitragszahler", kritisierte er.