Zeit 13.02.2026
13:58 Uhr

Klage um Hausausweis: Bundestag darf AfD-Mitarbeiter weiter aussperren


Mehrere AfD-Mitarbeiter versuchen vor Gericht den Zugang zum Bundestag zu erzwingen. Ein Eilverfahren ist nun gescheitert – wegen der Russland-Connections des Klägers.

Klage um Hausausweis: Bundestag darf AfD-Mitarbeiter weiter aussperren
Der frühere sächsische AfD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Oehme bekommt vorerst weiter keinen Hausausweis für den Bundestag. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Ein Sprecher bestätigte am Freitag, das Gericht habe eine Beschwerde des AfD-Politikers im Eilverfahren abgelehnt. Der Beschluss liegt der ZEIT vor. Darin bestätigt das Oberverwaltungsgericht die Einschätzung der Bundestagsverwaltung, dass Oehme wegen seiner Russland-Kontakte ein Risiko für die "Funktions- und Arbeitsfähigkeit" des Bundestags sei. Oehme sitzt seit 2021 nicht mehr als Parlamentarier im Bundestag, ist aber als Mitarbeiter im Büro des AfD-Bundestagsabgeordneten Edgar Naujok beschäftigt. Üblicherweise haben Mitarbeitende von Bundestagsabgeordneten Anspruch auf einen Hausausweis, mit dem sie im Berliner Reichstagsgebäude und anderen Parlamentsliegenschaften im Regierungsviertel ein und aus gehen können. Doch die Bundestagsverwaltung lehnt es ab, Oehme einen solchen Hausausweis auszustellen. Sie hält den AfD-Mitarbeiter für ein Sicherheitsrisiko – und begründet dies insbesondere mit dessen Nähe zu russischen Geheimdienstkreisen. Bereits im vergangenen Herbst hatte Oehme einen Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht, um den Zugang zum Parlament zu erstreiten. Nachdem das Gericht die Beschwerde abgelehnt hatte, ging er in die nächste Instanz. Nun wies auch das Oberverwaltungsgericht seinen Fall ab. Oehme versucht aber nicht nur auf dem Eilweg, einen Ausweis zu bekommen. Seine eigentliche Klage ist noch anhängig. Der AfD-Politiker aus Sachsen ist kein Einzelfall. Die Parlamentsverwaltung hat in dieser Wahlperiode bisher sieben Mitarbeitern die Zutrittsberechtigung verweigert , zwei weiteren sperrte sie den Zugang zum IT-Netz des Parlaments. Alle Betroffenen, die durch die Zuverlässigkeitsüberprüfung fielen, arbeiten für die AfD. Nach Informationen der ZEIT versuchen neben Oehme bisher zwei weitere Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten, vor Gericht einen Hausausweis einzuklagen. "Bedenkliches Maß an Sorglosigkeit" Im Fall von Oehme hatte das Verwaltungsgericht in der Entscheidung zu seinem Eilantrag geurteilt, er habe ein "bedenkliches Maß an Sorglosigkeit" im Umgang mit einem "russischen Einflussagenten" gezeigt. Der neue Beschluss des Oberverwaltungsgerichts bekräftigt diese Bewertung. So sei offen, ob Oehme weiter im Austausch mit einem von der EU sanktionierten Mann stehe. Er lasse "keine kritische Auseinandersetzung mit diesem Kontakt" erkennen. Nach Informationen der ZEIT wurden alle sieben bisher bekannten Fälle der Bundestagspräsidentin Julia Klöckner persönlich vorgelegt, bevor die Bundestagsverwaltung den Hausausweis verweigerte. Die Bundestagsverwaltung hatte in einer Pressemitteilung im vergangenen Jahr argumentiert, bei den "abgelehnten Antragstellern erschien es möglich, dass das Betreten der Liegenschaften des Bundestages mit einem Hausausweis zu verfassungsfeindlichen Zwecken missbraucht werden könnte". Die betroffenen AfD-Mitarbeiter dürfen die geschützten Liegenschaften des Bundestages nicht mehr betreten, können aber weiter für ihre Abgeordneten arbeiten und werden dafür aus Steuermitteln bezahlt.