Zeit 29.12.2025
05:42 Uhr

Justiz: Stefanie Hubig will Angriffe auf Polizisten härter bestrafen


Gewalt gegen Ärztinnen, Polizisten, Retter und Pfleger hat zugenommen. Ein Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin schlägt eine Verdopplung der Freiheitsstrafen vor.

Justiz: Stefanie Hubig will Angriffe auf Polizisten härter bestrafen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Angriffe auf Polizisten und andere Einsatzkräfte härter bestrafen. "Wer Menschen angreift, die im Dienst für die Allgemeinheit stehen und dabei besondere Gefahren auf sich nehmen, handelt besonders verwerflich und muss entsprechend bestraft werden", sagte Hubig den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Das gilt für Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte, aber auch für Angriffe auf Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal oder Gerichtsvollzieher", fügte die Ministerin hinzu. Tätliche Angriffe auf Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste oder Gerichtsvollzieher sollen künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten statt wie bisher von mindestens drei Monaten bestraft werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Justizministeriums hervor, der den Funke-Zeitungen vorliegt. Wer Einsatzkräfte in einen Hinterhalt lockt und angreift, soll demnach mit einer Mindeststrafe von einem Jahr statt wie bisher sechs Monaten bestraft werden. "Rechtsstaat muss Verrohung entgegentreten" Gewalt gegen Polizeibeamte hat laut Hubig in einem "erschreckenden Ausmaß" zugenommen. Gerade in den Silvesternächten sei es immer wieder zu "enthemmten und inakzeptablen Übergriffen gekommen". Die Justizministerin fügte hinzu: "Dieser Verrohung muss der Rechtsstaat entschieden entgegentreten – auch und gerade mit den Mitteln des Strafrechts." Daten des Bundeskriminalamts zufolge stieg die Zahl der registrierten Gewalttaten gegen Polizistinnen und Polizisten innerhalb des vergangenen Jahres nur leicht um 0,3 Prozent auf 46.357 Fälle an. Insgesamt und über einen längeren Zeitraum betrachtet hat sich die Zahl der betroffenen Einsatzkräfte aber deutlich erhöht. Im vergangenen Jahr wurden demnach bundesweit 106.875 Polizistinnen und Polizisten Opfer einer Gewalttat – 67,2 Prozent mehr als im Jahr 2015. In rund 87 Prozent der registrierten Fälle ging es um Widerstandshandlungen oder tätliche Angriffe. Als Gewalt im Sinne der Statistik gelten auch Bedrohung, Nötigung und vorsätzliche einfache Körperverletzung. Den Angaben zufolge ist "Gewalt gegen Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte längst kein Ausnahmefall mehr, sondern gehört für viele leider zum Alltag", sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Hubig will außerdem einen besseren Schutz für Ärztinnen und Ärzte sowie anderes medizinisches Personal wie Krankenpfleger durchsetzen. Bisher gelten für sie besondere Strafvorschriften nur bei Angriffen im Notdienst oder der Notaufnahme. Tätliche Angriffe auf diese Berufsgruppen sollen nach dem Wunsch der Ministerin künftig so hart bestraft werden wie entsprechende Taten gegen Polizisten und andere Einsatz- und Rettungskräfte. Auch Ehrenamtliche besser schützen Hubig geht mit ihrem Gesetzentwurf über den Schutz von Einsatzkräften hinaus, sie will etwa auch Ehrenamtliche, Kommunalpolitiker und Europaabgeordnete gegen Drohungen und Gewalt stärken. Richter sollen laut Gesetzentwurf künftig härtere Strafen aussprechen, wenn eine Tat "eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit" beeinträchtigen könnte. Damit ist etwa die Einschüchterung von ehrenamtlich Engagierten oder Kommunalpolitikern gemeint. Deutlich härter will die Justizministerin zudem gegen Volksverhetzung vorgehen. Statt Freiheitsstrafen von bisher drei Jahren sollen bis zu fünf Jahre Gefängnis möglich sein. Verhängen Richter eine Gefängnisstrafe von mindestens sechs Monaten wegen Volksverhetzung, soll den Tätern außerdem für fünf Jahre das passive Wahlrecht aberkannt werden können. Ein Verurteilter kann damit zum Beispiel nicht zum Bundestagsabgeordneten gewählt werden oder ein öffentliches Amt besetzen.