Zeit 25.02.2026
11:19 Uhr

Journalismus: Presserat stellt Rekordzahl an Verstößen gegen Pressekodex fest


Im Jahr 2025 sprach der Presserat so viele Rügen gegen Redaktionen aus wie nie zuvor. Die häufigsten Verstöße betrafen die journalistische Sorgfaltspflicht.

Journalismus: Presserat stellt Rekordzahl an Verstößen gegen Pressekodex fest
Der Deutsche Presserat hat im Jahr 2025 eine Rekordzahl an Verstößen gegen den Pressekodex festgestellt. Es ist das dritte Mal in Folge, dass das Selbstkontrollorgan der deutschen Medienlandschaft einen Jahreshöchstwert an Rügen verhängte, wie aus einem Jahresbericht hervorgeht. Insgesamt sprach der Presserat im vergangenen Jahr 102 Rügen gegenüber Redaktionen aus, im Jahr zuvor waren es 86. Die häufigsten Rügen betrafen 2025 nach Angaben des Presserats gravierende Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht . Darauf bezogen sich 43 Fälle. In 30 Fällen ging es zudem um Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes, etwa wenn Opfer von Straftaten ohne ihre Einwilligung genannt wurden. Weitere Rügen betrafen Sensationsberichterstattung, 21 Rügen entfielen außerdem auf Verstöße gegen das Gebot der Trennung von Werbung und Redaktion. Zahl an Beschwerden zuletzt gestiegen Es ist die höchste Anzahl an Rügen in einem Jahr seit der Gründung des Presserats 1956. Dabei sei ethischer Journalismus für die Demokratie "elementar", sagte der Sprecher Manfred Protze. Neben den Rügen sprach der Presserat auch 130 Missbilligungen und 139 Hinweise aus. Auch die Zahl der Beschwerden lag 2025 mit 2.636 deutlich über dem Vorjahreswert von 2.215. Mit 812 Beschwerden richtete sich der Großteil der Unzufriedenheiten gegen Texte in Regional- und Lokalzeitungen, gefolgt von 386 Beschwerden gegen Boulevardzeitungen und 190 Beschwerden gegen Publikumszeitschriften. Zahlreiche Beschwerden gegen Berichterstattung zum Nahostkonflikt Ein zentraler Teil der im vergangenen Jahr eingereichten Beschwerden richtete sich gegen die Nahostberichterstattung in deutschen Medien. Die insgesamt 429 Beschwerden hierzu betrafen sowohl Kriegs- und Politikberichterstattung als auch Beiträge über Demonstrationen, innerdeutsche Debatten und gesellschaftliche Spannungen. Allein 328 Beschwerden bezogen sich auf einen Beitrag auf Bild.de , in dem der Tod des Al-Jazeera-Korrespondenten Anas Al-Sharif mit der Zeile "Als Journalist getarnter Terrorist in Gaza" überschrieben worden war. Diese Behauptung erwies sich als einfach von der israelischen Armee übernommen und als nicht nachprüfbar belegt, was der Beschwerdeausschuss als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht sowie als Verletzung der persönlichen Ehre des Journalisten wertete. Bei der Bewertung orientiert sich der Presserat am Pressekodex. Eine Veröffentlichung der Rügen kann der Presserat selbst nicht erzwingen und hat darüber hinaus auch keine weiteren Sanktionsmöglichkeiten. Von den öffentlichen Rügen des letzten Jahres wurden bisher 82 und damit rund 84 Prozent publik gemacht, im Vorjahr waren es noch 86 Prozent.