Zeit 20.01.2026
12:48 Uhr

JVA Augsburg-Gablingen: Staatsanwaltschaft klagt Leitung der JVA nach Missbrauchsvorwürfen an


Im Herbst 2023 wurde bekannt, dass Mitarbeitende der JVA Augsburg Gefangene misshandelt haben sollen. Der Leitung wird unter anderem Freiheitsberaubung vorgeworfen.

JVA Augsburg-Gablingen: Staatsanwaltschaft klagt Leitung der JVA nach Missbrauchsvorwürfen an
Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat etwa eineinhalb Jahre nach dem Bekanntwerden von Misshandlungsvorwürfen in der Augsburger Justizvollzugsanstalt (JVA) Anklage gegen drei Justizbeamte erhoben. Der ehemaligen JVA-Leiterin, ihrer früheren Stellvertreterin und einem ehemaligen Mitglied der Sicherungsgruppe des Gefängnisses würden Freiheitsberaubung, Nötigung und vorsätzliche beziehungsweise gefährliche Körperverletzung im Amt vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Man gehe davon aus, dass die Beschuldigten von Januar 2023 bis Oktober 2024 in insgesamt 131 Fällen Straftaten begangen hätten. Sie sind seit Herbst 2024 vom Dienst suspendiert. 102 Häftlinge sind laut den Ermittlern Opfer der Taten gewesen. Das Landgericht Augsburg muss die Anklage prüfen und entscheiden, ob die Vorwürfe in einem Prozess verhandelt werden. Stellvertretende Leiterin habe ein "System der Willkür etabliert" Die drei Verteidiger der stellvertretenden Gefängnisdirektorin wiesen die Vorwürfe ein weiteres Mal zurück. Sich auf einzelne Führungspersonen der JVA zu fokussieren, sei ein politisch durchschaubares Manöver, um das Versagen der tatsächlichen Verantwortlichen auszublenden, teilten die Anwälte mit. Die Stellvertreterin gilt als Schlüsselperson in dem Skandal. Sie hat den Anklägern zufolge in der JVA Augsburg "ein System der Willkür etabliert". Gefangene sollen dabei schikaniert und zum Teil körperlich misshandelt worden sein . Die Gefängnisdirektorin soll darüber teils informiert gewesen sein und das Vorgehen unterstützt haben. Das gelte auch für den Beamten der Sicherheitsgruppe. Insassen sollen in die sogenannten besonders gesicherten Hafträume (bgH) eingesperrt worden sein. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass dies "Sonderhaftzellen, die in Ausnahmesituationen als Ultima Ratio genutzt werden, zum Beispiel bei Gefangenen, die eine Gefahr für sich oder für andere darstellen", seien. Dort mussten die Häftlinge laut Staatsanwaltschaft fast ohne Ausstattung auskommen und mitunter mehrere Tage völlig nackt auf dem harten Boden liegen. Die Verteidiger der damals stellvertretenden Leiterin sagten, dass das bayerische Justizministerium als Kontrollinstanz sowohl über die Gründe als auch über die Dauer der Unterbringung in diesen Hafträumen in vielen Fällen informiert gewesen sei. Es werde versucht, "strukturelles Behördenversagen durch die Personalisierung strafrechtlicher Vorwürfe einzelner nachgeordneter Funktionsträger zu kaschieren".