Zeit 10.12.2025
12:40 Uhr

Intel: EU-Gericht reduziert Strafe gegen Chiphersteller Intel erneut


Wegen Missbrauchs seiner Marktdominanz sollte Intel ursprünglich mehr als eine Milliarde Euro Strafe zahlen. Das Gericht der EU hat die Summe nun abermals gesenkt.

Intel: EU-Gericht reduziert Strafe gegen Chiphersteller Intel erneut
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat eine Strafe der EU-Kommission gegen den Chiphersteller Intel weiter reduziert. Der US-Konzern soll gut 237 Millionen Euro wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung zahlen, wie das Gericht in Luxemburg mitteilte. Die Strafe liegt damit um 140 Millionen Euro niedriger als 2023 festgelegt. Gegen das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden. Die EU-Kommission hatte Intel vorgeworfen, zwischen 2002 und 2006 an die Computerhersteller Acer, HP und Lenovo Geld gezahlt zu haben, um den Verkauf von Produkten mit Prozessoren seiner Wettbewerber zu behindern. Damit habe der Technologiekonzern seine beherrschende Stellung auf dem Markt ausgenutzt, teilte die Behörde mit. Die EU-Kommission verhängte deshalb 2009 eine Geldbuße in Höhe von 1,06 Milliarden Euro . Die europäischen Gerichte kippten den Beschluss jedoch , weil die Wettbewerbshüter nicht sauber gearbeitet hatten. Die Kommission erließ im September 2023 deswegen einen neuen Beschluss. Die Geldbuße sollte sich demnach auf 376 Millionen Euro belaufen. Gericht reduziert Strafe wegen nur weniger betroffener Computer Das EuG wies nun eine erneute Klage dagegen ab. Der Kommissionsbeschluss sei rechtmäßig, teilte das Gericht mit. Die Kommission habe den offen wettbewerbswidrigen Charakter von Intels Verhaltensweisen sowie die beherrschende Stellung des Unternehmens auf dem Prozessorenmarkt berücksichtigt – ebenso wie die Tatsache, dass die Gesamtstrategie auf die Verdrängung eines Wettbewerbers abzielte. Allerdings müsse berücksichtigt werden, dass nur recht wenige Computer betroffen gewesen seien und teilweise ein Jahr zwischen den Maßnahmen gelegen habe, teilte das Gericht weiter mit. Ein reduzierter Betrag von 237 Millionen Euro sei darum angemessen.