Zeit 10.12.2025
10:22 Uhr

Immobilien: Bundesfinanzhof bestätigt neue Grundsteuer als verfassungskonform


Der Bundesfinanzhof hat die neue Grundsteuer für Immobilien als verfassungskonform beurteilt. Die Finanzämter dürften pauschalisieren, die Kosten tragen oft die Mieter.

Immobilien: Bundesfinanzhof bestätigt neue Grundsteuer als verfassungskonform
Der Bundesfinanzhof in München hat die neue Grundsteuer als nicht verfassungswidrig bewertet. Das sogenannte Bundesmodell wird seit Januar in 11 der 16 Bundesländer genutzt. Der besteuerte Wert einer Immobilie richtet sich dabei nach den pauschalen Durchschnittswerten für Nettokaltmieten und Bodenwert, damit die Finanzämter Mieteinnahmen und Bodenwert für jede Wohnung nicht einzeln ermitteln müssen. Die Richter in München wiesen die Klagen in zweiter Instanz ab. "Der Gesetzgeber darf generalisierende, pauschalisierende und typisierende Regelungen treffen", sagte die Vorsitzende Richterin Franceska Werth bei der Urteilsverkündung. Der in der Verfassung verankerte Gleichheitsgrundsatz werde damit nicht verletzt. So weiche der ermittelte Bodenrichtwert meist nicht mehr als 20, höchstens aber 30 Prozent vom tatsächlichen Grundstückswert ab. Solche Ungerechtigkeiten seien hinzunehmen, betonte der Bundesfinanzhof. Sie seien erforderlich, um die Steuerfestsetzung im Massenverfahren handhabbar zu machen. Gleiches gelte für die pauschalierte Nettokaltmiete. Kosten treffen vor allem Mieter Die Kläger rügen unter anderem eine zu ungenaue und damit zu Ungerechtigkeiten führende Datengrundlage. Nach Ansicht der klagenden Immobilieneigentümer aus Köln, Berlin und Sachsen führt das Pauschalverfahren zu unrealistischen Wertangaben und damit zu überhöhten Steuern. Obwohl nur Immobilieneigentümer die Steuer zahlen müssen, betrifft sie einen Großteil der Bevölkerung: Denn Vermieter können die Kosten auf ihre Mieter umlegen. Betroffen sind nach Angaben der Kläger rund 20 Millionen Wohnungen und Wohnhäuser in elf Bundesländern, in denen das sogenannte Bundesmodell der Grundsteuer gilt. Fünf Bundesländer haben im Rahmen einer Öffnungsklausel abweichende Gesetze eingeführt. Bundesweit hatten nach Angaben des Augsburger Rechtswissenschaftlers Gregor Kirchhof 2,8 Millionen Eigentümer Einspruch gegen die Grundsteuerwertbescheide ihrer Finanzämter eingelegt. Vor den 18 Finanzgerichten in der ersten Instanz geklagt hatten und haben bislang mehr als 2.000 Immobilieneigentümer. Viele dieser Klagen waren bereits abgewiesen. Reform wegen Ungleichheiten zwischen Ost und West Notwendig geworden war die Reform der Grundsteuer, weil das Bundesverfassungsgericht die alte Regelung 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Die zugrunde liegenden Grundstückswerte waren im Westen seit 1964 nicht mehr aktualisiert worden, im Osten seit 1935. Das hatte große Ungleichheiten bei der Besteuerung zur Folge. Um das neue Gesetz hatte es eine lange Diskussion gegeben, anschließend mussten 36 Millionen Grundstücke und Gebäude neu bewertet werden. Die Reform soll insgesamt "aufkommensneutral" sein, also keine versteckte Grundsteuererhöhung mit sich bringen. Etliche Kritiker bezweifeln das. Im ersten Halbjahr 2024 hatten die 16 Länder noch nach der alten Regelung acht Milliarden Euro Grundsteuer eingenommen. Sie ist also eine der wichtigsten Einnahmequellen der Länder. Ob die Reform wirklich aufkommensneutral war, wird erst feststehen, wenn die vollständigen Einnahmen der Jahre 2024 und 2025 veröffentlicht sind. Auch eine aufkommensneutrale Neuregelung bedeutet jedoch nicht, dass jeder einzelne Eigentümer ebenso viel oder wenig berappen müsste wie zuvor – manche zahlen weniger, andere mehr.