Zeit 20.11.2025
14:26 Uhr

Holocaustmahnmal in Berlin: Angeklagter im Prozess um Messerangriff will zunächst schweigen


In Berlin hat der Prozess zum Messerangriff am Holocaustmahnmal begonnen. Der Verdächtige soll sich zum IS bekannt haben. Sein Verteidiger riet ihm, vorerst zu schweigen.

Holocaustmahnmal in Berlin: Angeklagter im Prozess um Messerangriff will zunächst schweigen
Neun Monate nach dem Messerangriff auf einen Besucher des Holocaustmahnmals in Berlin steht der mutmaßliche Attentäter vor Gericht . Er habe seinem Mandanten geraten, im Prozess vor dem Kammergericht Berlin zunächst zu schweigen, teilte Verteidiger Daniel Sprafke mit. Er soll im Februar mit einem Messer auf einen Besucher des Mahnmals eingestochen haben. Die Bundesanwaltschaft geht von einer islamistischen und antisemitisch motivierten Tat aus. Sie wirft dem 19-jährigen Syrer versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und versuchte Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor. Am 21. Februar soll der Angeklagte aus Sachsen in die Hauptstadt gefahren sein, um im Namen der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) den Angriff zu verüben. Wassim Al M. sei Anhänger der Ideologie der terroristischen Organisation gewesen, sagte Staatsanwältin Katrin Fischer bei der Verlesung der Anklage. Wegen dieser Gesinnung und "angetrieben durch die Eskalation des Nahostkonflikts" habe er im Namen des IS einen Angriff auf einen Menschen begehen und diesen töten wollen. Die Tatwaffe – ein Messer mit einer 16 Zentimeter langen Klinge – soll er sich im Internet beschafft haben. Ziel war laut Anklage, "damit das Leben eines ihm unbekannten Tatopfers, nach Möglichkeit jüdischer Glaubenszugehörigkeit, als Repräsentanten der von ihm abgelehnten freiheitlichen Gesellschaft auszulöschen". Kurz vor der Tat habe der 19-Jährige über einen Messengerdienst ein Foto von sich an IS-Mitglieder weitergeleitet und sich als Mitglied angeboten. In der Tat habe er eine "Art religiösen Auftrag" gesehen, sagte Oberstaatsanwalt Michael Neuhaus am Rande des Prozesses. Spätestens seit 2024 habe sich Wassim Al M. radikalisiert. Täter stach auf spanischen Besucher ein Der Anklage zufolge wählte der 19-Jährige das Holocaustmahnmal als Tatort, weil er davon ausging, dort "mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Menschen jüdischen Glaubens" zu treffen. Das Denkmal für die ermordeten Juden in Europa des Architekten Peter Eisenman erinnert an die sechs Millionen Juden, die unter der Herrschaft der Nationalsozialisten ermordet wurden. Im Stelenfeld des Holocaustmahnmals griff er dann laut Anklage einen Besucher von hinten an . Dabei habe der Verdächtige dem Opfer einen 14 Zentimeter langen Schnitt an der Kehle zugefügt. Außerdem erlitt der inzwischen 31-jährige Spanier eine mehr als sechs Zentimeter lange Stichverletzung im Gesicht und eine weitere am Finger. Nach der Tat soll der Angreifer "Allahu Akbar" gerufen haben. Der 19-Jährige zweifelte laut Anklage nicht daran, "alles zur Tötung seines Opfers Erforderliche" getan zu haben und ging davon aus, dass dieses stirbt. Nach den Ermittlungen soll der Angeklagte einen weiteren Menschen innerhalb der Gedenkstätte mit dem Messer verfolgt haben. Diese Person ist laut Anklage aber nicht namentlich bekannt. Opfer bis heute schwer traumatisiert Das Opfer, das nicht jüdischen Glaubens ist, hatte die Gedenkstätte am 21. Februar mit Freunden besucht, wie sein Anwalt Sebastian Sevenich mitteilte. Der Mann tritt im Prozess als Nebenkläger auf und wird vor Gericht als Zeuge aussagen. Das ist nach Angaben des Anwalts für den 3. Dezember geplant. Der 31-Jährige ist nach Angaben von Sevenich wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung bis heute nicht arbeitsfähig. Zudem leide er infolge der Stichverletzungen an Nervenschäden. Es sei noch nicht klar, ob dies jemals wieder abklinge. "Dass er diesen wirklich brutalen, massiven Anschlag auf sein Leben überlebt hat, ist nur dem schnellen und beherzten Eingreifen anderer Personen und ärztlicher Hilfe zu verdanken", sagte der Anwalt. Das Opfer wurde seinerzeit für einige Zeit in ein künstliches Koma versetzt. Einen Versuch der Entschuldigung habe es bislang nicht von Wassim Al M. gegeben. Festnahme wenige Stunden nach Tat Der Angeklagte wurde wenige Stunden nach der Tat im Umfeld der Gedenkstätte festgenommen. Nach Behördenangaben lief er während der noch laufenden Ermittlungsarbeiten auf Polizisten zu. Diese bemerkten seine blutverschmierten Hände und Blut auf seiner Hose, wie es damals hieß. Der Mann wurde festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Nach Behördenangaben kam der 19-Jährige 2023 als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling nach Deutschland . Er soll kurz nach seinem 17. Geburtstag gemeinsam mit seinem jüngeren Bruder aus Syrien über die Türkei nach Deutschland geflohen sein. Hier erhielt er eine befristete Aufenthaltsgenehmigung und wohnte in Leipzig in einer Gemeinschaftsunterkunft. Da der Angeklagte zur Tatzeit mit 19 Jahren Heranwachsender war, muss das Gericht entscheiden, ob er nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen ist oder nach dem Jugendstrafrecht. Im Fall einer Jugendstrafe läge die Höchststrafe bei 15 Jahren, wenn das Gericht von einem besonders schweren Fall ausginge. Beim Erwachsenenstrafrecht wäre eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich. Das Verfahren soll am 26. November fortgesetzt werden mit der Vernehmung von Zeugen. Insgesamt hat das Gericht bislang zwölf Prozesstage bis zum 29. Januar 2026 geplant.