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26.02.2026
07:46 Uhr
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2023 entschied das Bundesverfassungsgericht, das Heizungsgesetz vorerst zu stoppen. Geklagt hatte ein einzelner Abgeordneter. Das Verfahren geht nun in die nächste Runde.

Eigentlich wollte er nicht nach Karlsruhe gehen. Thomas Heilmann von der CDU, so sagt er es selbst, sei eigentlich kein Abgeordneter, der vors Bundesverfassungsgericht zieht, wenn er politisch etwas erreichen will. Der Bundestag, das " Herz der Demokratie ", müsse seine Angelegenheiten grundsätzlich selbst regeln, findet er. Vor allem, wenn es um den "Herzschlag" der Demokratie gehe: gute Gesetzgebung. Doch als die Ampelregierung im Juli 2023, kurz vor der Sommerpause, ihre umstrittene Reform des Heizungsgesetzes noch schnell durch den Bundestag bringen will, mit weitreichenden Änderungen in letzter Minute und, wie er sagt, strotzend vor Fehlern, reicht es Heilmann. Wer Gesetzgebungsverfahren so gestalte, dass Abgeordnete keinen Einfluss mehr nehmen könnten, könne es "mit der Parlamentsbeteiligung auch lassen". Beim Bundesverfassungsgericht beantragt er per Eilverfahren, die Abstimmung im Bundestag zu stoppen. Und bekommt recht. In Berlin schlug die Nachricht damals ein wie ein kleiner Meteorit. Es ist Mittwoch, der 5. Juli 2023, die SPD veranstaltet gerade ihr Sommerfest. Die Stimmung ist gelöst . Der monatelange Streit über das sogenannte Heizungsgesetz, also die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), ist zu Ende. Zwei Tage später, am letzten Tag vor der Sommerpause, soll das Gesetz im Bundestag verabschiedet werden. Doch dann kommt gegen 22 Uhr die Nachricht aus Karlsruhe: Daraus wird nichts. Das Bundesverfassungsgericht gibt Thomas Heilmann, einem einzelnen Oppositionsabgeordneten, in wesentlichen Teilen recht. Die Abstimmung muss vertagt werden – auf nach der Sommerpause. Damit hatte niemand gerechnet. Außer Heilmann selbst. "Natürlich sahen wir damals Chancen, das Gericht zu überzeugen", sagt der CDU-Politiker der ZEIT. Und er hofft, die Arbeitsweise des Bundestages nicht nur in diesem Einzelfall, sondern auch nachhaltig verändern zu können. Eine Chance dazu ergibt sich vielleicht an diesem Donnerstag. Dann verhandelt das Bundesverfassungsgericht noch einmal grundsätzlich über die Fragen, die es damals nur vorläufig klären konnte. Wie wichtig ist die Entscheidung einzelner Abgeordneter? Wie viel Zeit brauchen sie, um über komplexe politische Fragen zu entscheiden? Das Urteil wird voraussichtlich in einigen Monaten fallen. Erst dann ist klar, wie der Bundestag seine Gesetzgebungsprozesse künftig organisieren muss. Und wer darüber entscheidet: der Bundestag selbst oder das Bundesverfassungsgericht. Dann kam die Sache mit dem Gebäudeenergiegesetz Bis zur Eilentscheidung im Sommer 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht nie so tief in die Rechte des Bundestages eingegriffen. Das hat Gründe: Die Gesetzgebung bildet den Kern der Arbeit, die der Bundestag grundsätzlich selbst organisiert. Geschäftsordnungsautonomie nennen das Juristen. In einer anderen Entscheidung aus demselben Jahr hatte das Gericht lediglich angedeutet, hier womöglich auch einmal mitreden zu wollen. Dann, wenn die Dauer der Beratung eines Gesetzes dessen "Umfang" und "Komplexität" nicht gerecht werde. Abgeordnete müssten die Möglichkeit haben, sich über die Gesetze vorher eine Meinung zu bilden und entsprechend am Prozess ihrer Entstehung mitzuwirken. Sonst wäre, so kann man das Gericht verstehen, das freie Mandat eines jeden Abgeordneten nicht besonders viel wert. Und dann kam eben die Sache mit dem Gebäudeenergiegesetz: Im Mai 2023 brachte die Regierung ihren Reformentwurf in den Bundestag ein. Der aber stand noch unter dem Vorbehalt des damaligen FDP-Finanzministers Christian Lindner. Allen Abgeordneten war deshalb klar: So würde der Entwurf nicht bleiben. Trotzdem ging dieser Mitte Juni in die erste Lesung im Plenum. Erst am Freitag der vorletzten Sitzungswoche vor der Sommerpause, am 30. Juni 2023, legte das Bundeswirtschaftsministerium dann aber konkrete Änderungsvorschläge vor. Über das Dokument, 94 Seiten zu den geplanten Änderungen und weitere 14 Seiten Begründung, fand dann bereits am Montag, drei Tage später, eine Anhörung im zuständigen Ausschuss für Klimaschutz und Energie statt. Am Mittwoch stimmte der Ausschuss mit den Stimmen der Ampelkoalition dafür, den Gesetzentwurf mit allen Änderungen dem Plenum zur Annahme zu empfehlen. Und am Freitag sollte das Gesetz dann mit allen Änderungen verabschiedet werden. Abgeordnete können vor allem bei der Arbeit im Ausschuss Einfluss nehmen. Und das sei hier, sagt Heilmann, in der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen. Und auch gar nicht vorgesehen.