Zeit 03.02.2026
03:29 Uhr

Gutachten der Antidiskriminierungsstelle: Deutschland liegt beim Schutz vor sexueller Belästigung weit zurück


In den meisten europäischen Ländern ist sexuelle Belästigung ausdrücklich verboten, in Deutschland nur im Arbeitsleben. Viele Betroffene haben kaum rechtliche Handhabe.

Gutachten der Antidiskriminierungsstelle: Deutschland liegt beim Schutz vor sexueller Belästigung weit zurück
Beim Schutz vor sexueller Belästigung liegt Deutschland einem Gutachten zufolge hinter den meisten europäischen Ländern. In sämtlichen Ländern, die sich an einer Abfrage beteiligt hätten, sei sexuelle Belästigung sowohl im allgemeinen Zivilrecht als auch im Arbeitsrecht ausdrücklich verboten, heißt es in einem Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, aus dem das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) zitiert. "Kein einziges Land verbietet sexuelle Belästigung wie Deutschland nur im Arbeitsleben", heißt es laut RND in dem Gutachten. So hätten Betroffene kaum eine rechtliche Handhabe, wenn sie beispielsweise von Vermietern oder beim Fahrunterricht sexuell belästigt würden. Andere Länder haben Regeln für verschiedene Bereiche Alle anderen Länder untersagten sexuelle Belästigung mindestens bei der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen. In vielen Ländern erstrecke sich der Schutz auch auf die Gesundheitsversorgung, die Vermietung von Wohnraum und kulturelle Angebote. Auch im öffentlichen Sektor, etwa im Bildungswesen, gebe es in vielen Ländern Regelungen zum Schutz vor sexueller Belästigung. "Deutschland ist im europäischen Vergleich das Schlusslicht", heißt es in dem Bericht. Für Betroffene bedeute das: Wenn sie durch anzügliche Gesten, Blicke oder Äußerungen von Kolleginnen oder Kollegen belästigt würden, hätten sie unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigung. Ihr Arbeitgeber müsse dem Einhalt gebieten. Anders sei die Situation, wenn Vermietende jemanden verbal sexuell belästigten oder Fahrlehrer unvermittelt pornografische Bilder zeigten. Dagegen könnten Betroffene rechtlich kaum vorgehen. Antidiskriminierungsbeauftragte fordert besseren Schutz Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung und Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Ferda Ataman, sagte dem RND , das Gutachten zeige deutlich, dass es Menschen und besonders Frauen besser vor sexueller Belästigung zu schützen gelte. "Die Bundesregierung hat eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz angekündigt. Dazu muss ein besserer Schutz vor sexueller Belästigung gehören – auch auf dem Wohnungsmarkt, im Fitnessstudio oder in Fahrschulen", sagte Ataman. Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte dem RND , belästigendes Verhalten unter Ausnutzung von Machtverhältnissen könne bereits jetzt strafbar sein. Aus Sicht des Ministeriums bestehe dennoch "teilweise gesetzgeberischer Handlungsbedarf". Kürzlich hatte sich Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) dafür ausgesprochen, das Fotografieren und Filmen durch Voyeure in öffentlichen Saunen und Spas strafbar zu machen .