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05.03.2026
14:14 Uhr
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Schwarz-Rot treibt seine sozialpolitischen Pläne voran. Die neue Grundsicherung sieht härtere Sanktionen und verschärfte Mitwirkungspflichten für Betroffene vor.

Das Bürgergeld wird zu einer Grundsicherung umgebaut . Der Bundestag hat mehrheitlich den entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt, der nun in den nächsten Monaten in Kraft treten soll. Für den Entwurf der Regierung stimmten 321 Abgeordnete, 268 stimmten dagegen und zwei enthielten sich. Durch die Reform soll die Sozialhilfe nach Vorstellungen der Bundesregierung "treffsicherer und gerechter" werden als das von der Ampelkoalition eingeführte Bürgergeld. Konkret verstehen Union und SPD darunter, den Druck auf Betroffene zu steigern, einen Job anzunehmen und dadurch die Sozialkassen zu entlasten. Die künftig als "Grundsicherungsgeld" bezeichnete Sozialleistung wird durch die Reform in ihrer Höhe von derzeit 563 Euro pro Monat zuzüglich Miet- und Heizkosten nicht gesenkt. Allerdings sieht sie strengere Mitwirkungspflichten in Bezug auf die Erwartung an Empfänger vor, eine Arbeit zu suchen und sie aufzunehmen. Empfindliche Leistungskürzung wegen verpasster Termine Pflichtverletzungen wie etwa Versäumnisse von Terminen beim Jobcenter werden künftig härter bestraft. So soll der Regelbedarf sogenannten Arbeitsverweigerern für mindestens einen Monat gestrichen werden, wenn sie die Annahme eines Jobs verweigern. Auch kann er für drei Monate um 30 Prozent gesenkt werden. Wer zwei Termine beim Jobcenter ohne wichtigen Grund verpasst, erhält künftig ebenfalls 30 Prozent weniger Geld. Beim dritten versäumten Termin werden die Zahlungen komplett gestrichen, die Miete direkt an den Vermieter überwiesen. Familien mit Kindern und Jugendlichen sowie Menschen mit psychischen Erkrankungen bleiben von den verschärften Regeln ausgenommen. Zudem werden die Regeln in Bezug auf das Schonvermögen verschärft. Bislang durfte das Vermögen von Leistungsempfängern im ersten Jahr des Bezugs von Bürgergeld 40.000 Euro betragen, für Lebenspartner durften weitere 15.000 Euro behalten werden. Erst nach Ablauf der Karenzzeit von einem Jahr wurde die Verhältnismäßigkeit von Mietkosten geprüft und Leistungsempfänger gegebenenfalls dazu verpflichtet, ihr Vermögen heranzuziehen. Künftig soll diese Karenzzeit komplett entfallen. Jeder dritte Bürgergeldempfänger jünger als 15 Jahre Zuletzt haben in Deutschland gut 5,2 Millionen Menschen Bürgergeld bezogen, davon knapp 1,4 Millionen Kinder unter 15 Jahren. Für ihre Bezüge sowie Fördermaßnahmen und Verwaltungskosten wendet der Bund derzeit mehr als 50 Milliarden Euro jährlich auf – knapp ein Zehntel des Bundeshaushalts. Die Union, die bereits im Wahlkampf eine Abschaffung des Bürgergelds versprochen und eine Reform des Systems in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD durchgesetzt hatte, motivierte dies unter anderem mit den Kosten. Dadurch könnten mehrere Milliarden Euro eingespart werden, argumentierte der damalige Kanzlerkandidat und inzwischen Regierungschef Friedrich Merz (CDU). Im Herbst 2025 sprach der Kanzler von fünf Milliarden Euro an möglichen Einsparungen. Die tatsächlichen Einsparungen dürften nach jüngsten Schätzungen jedoch eher gering ausfallen. Das Bundesarbeitsministerium geht davon aus, dass der Staat 850 Millionen Euro jährlich einspare, wenn 100.000 Leistungsempfänger in Arbeit kommen. Allerdings müsste diese Arbeit ausreichend bezahlt sein: Hunderttausende Menschen erhalten derzeit Bürgergeld wegen der niedrigen Höhe ihres Einkommens. Lediglich ein Drittel der Empfänger ist erwerbsfähig und arbeitslos sowie weder krank noch in einer Fördermaßnahme . Höhe der Einsparungen ist unklar CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sprach hingegen von einer Summe von bis zu drei Milliarden Euro pro Jahr pro 100.000 neue Beschäftigte. Zur genauen Höhe der erwarteten Einsparungen räumte er ein: "Wir wissen es nicht." Das gelte auch dafür, wie viele neue Beschäftigte es geben werde. "Aber das ist das Potenzial. Ob das hinterher eintritt, kann man heute nicht sagen", sagte Linnemann. Die Arbeitsagentur teilte zuletzt außerdem mit, zunächst werde die Reform Geld kosten. Innerhalb von drei Jahren ist demnach mit Kosten von etwa 250 Millionen Euro durch Umstellungen in der Verwaltung zu rechnen. Weiter kündigte Linnemann in der Bundestagsdebatte an, auf den gebilligten Entwurf werde bald ein zweiter Teil folgen. Dabei wolle die schwarz-rote Koalition die Hinzuverdienstgrenze ändern, um die Anreize für die Aufnahme einer Arbeit zu erhöhen. Mit dem Gesetz zur neuen Grundsicherung werde dafür gesorgt, "Menschen in Arbeit zu bringen, statt Arbeitslosigkeit zu verwalten", sagte Linnemann. Sozialverbände hatten die Reformpläne vorab kritisiert. In der Bundestagsdebatte fiel auch die Kritik aus der Opposition hart aus. So beklagte Linken-Fraktionschef Sören Pellmann, die Koalition setze "auf Misstrauen statt Vertrauen". Sanktionen würden "keine stabile Beschäftigung" bringen. Der Grünen-Abgeordnete Timon Dzienus warf der Koalition vor, "unmenschliche Sanktionen" einzuführen und die Schwächsten an den Pranger zu stellen. Die AfD-Abgeordnete Gerrit Huy kritisierte hingegen, das Gesetz sei missbrauchsanfällig und bringe deutlich weniger Einsparungen, als ursprünglich geplant gewesen wäre.