Zeit 13.02.2026
14:12 Uhr

Großbritannien: Gericht wertet Verbot der Gruppe Palestine Action als rechtswidrig


Palestine Action war 2025 als Terrorgruppe eingestuft worden. Der britische High Court beurteilt das als unverhältnismäßig, die Regierung will in Berufung gehen.

Großbritannien: Gericht wertet Verbot der Gruppe Palestine Action als rechtswidrig
Ein britisches Gericht hat die Einstufung der propalästinensischen Aktivistengruppe Palestine Action als Terrororganisation für rechtswidrig erklärt. Das damit einhergehende Verbot der Gruppe sei unverhältnismäßig, urteilten die Richterinnen und Richter am High Court in London. Zwar gebe es eine geringe Zahl an Vorfällen, die terroristischen Handlungen gleichkämen. Doch um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, reiche das Strafrecht; die Einstufung als Terrorgruppe sei nicht notwendig. Die britische Regierung hatte Palestine Action im vergangenen Jahr mit Terrororganisationen wie Al-Kaida oder dem "Islamischen Staat" praktisch gleichgestellt. Damit wurden die Mitgliedschaft in der Gruppe oder deren Unterstützung zur Straftat – mit drohenden Haftstrafen von bis zu 14 Jahren. Seither wurden mehr als 2.700 Menschen für das Hochhalten von Schildern mit der Aufschrift "Ich unterstütze Palestine Action" festgenommen. Mehr als 250 Menschen wurden auf der Grundlage eines Anti-Terror-Gesetzes angeklagt. Palestine Action führte seit 2020 Sabotageaktionen aus Ausschlaggebend für das Verbot der Gruppe war eine Aktion, bei der Mitglieder von Palestine Action im Juli 2025 in einen Stützpunkt der britischen Luftwaffe eingedrungen waren und mehrere Flugzeuge mit Farbe besprüht sowie mit Brechstangen weitere Schäden verursacht hatten. Damit wollten sie gegen die militärische Unterstützung Großbritanniens für Israel im Krieg gegen die Hamas im Gazastreifen protestieren. Die Gruppe war allerdings schon lange vor dem Beginn des Gazakriegs im Oktober 2023 aktiv: Seit ihrer Gründung 2020 hatte Palestine Action immer wieder Proteste an Militär- und Industriestandorten in Großbritannien abgehalten. Unter anderem brach die Gruppe auch in Anlagen des israelischen Waffenherstellers Elbit Systems UK ein und verursachte bei ihren Aktionen nach britischen Behördenangaben Schäden im Millionenwert. Mit seinem Urteil hat der High Court die Einstufung von Palestine Action als Terrororganisation und ihr damit einhergehendes Verbot jedoch vorerst nicht außer Kraft gesetzt. Stattdessen verwiesen die Richter auf die Möglichkeiten einer Berufung und gaben Anwälten von Palestine Action sowie der britischen Regierung Zeit, sich bis zum 20. Februar auf eine weitere Anhörung vorzubereiten. Regierung will in Berufung gehen, Polizei setzt Festnahmen aus Großbritanniens Innenministerin Shabana Mahmood kündigte an, von der Möglichkeit der Berufung Gebrauch zu machen. Dem Befund der Unverhältnismäßigkeit stimme sie nicht zu, teilte Mahmood mit. Die Terror-Einstufung sei kein Hindernis für friedliche Proteste zur Unterstützung der Palästinenser. Huda Ammori, eine Mitbegründerin von Palestine Action, bezeichnete das Urteil als "monumentalen Sieg sowohl für unsere Grundfreiheiten hier in Großbritannien als auch für den Freiheitskampf des palästinensischen Volkes." Die Einstufung als Terrororganisation werde "als einer der extremsten Angriffe auf die Meinungsfreiheit in der jüngeren britischen Geschichte in Erinnerung bleiben". Auch die Organisation Human Rights Watch (HRW) begrüßte die Entscheidung. Sie sei ein wichtiger Impuls für die britische Demokratie, sagte die Direktorin von HRW in Großbritannien, Yasmine Ahmed. Die Regierung habe Antiterror-Gesetze genutzt, um legitime Kritik an Israel zu unterdrücken. Da das Gericht das Verbot von Palestine Action nicht aufhob, bleibt die Teilnahme an Aktivitäten der Gruppe sowie Ausdruck von deren Unterstützung zunächst weiter eine Straftat. Die Londoner Polizei kündigte dennoch an, vorerst keine Personen mehr festzunehmen, die Unterstützung für Palestine Action bekundeten. Man werde jedoch weiter Beweise für mögliche Verstöße sammeln, um Möglichkeiten für eine spätere Strafverfolgung zu schaffen.