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29.01.2026
12:18 Uhr
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Nach anhaltender Glätte auf den Berliner Straßen wurde im Landtag der Umgang mit Taumitteln besprochen. Derzeit gebe das Berliner Straßenreinigungsgesetz keine Handlungsmöglichkeit, um kurzfristig Taumittel auf den Straßen und Gehwegen einzusetzen, erklärte Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) bei der Landtagssitzung. Als Lösung des Problems sei erwogen worden, nach dem Vorbild der Stadt Hamburg, eine Ermächtigungsgrundlage für die zuständige Senatorin im Straßenreinigungsgesetz einzubringen. Zukünftig sei es dann möglich, im Falle von Glatteis kurzfristig Taumittel wie Streusalz einzusetzen. Streusalz bei Gefahr möglich Die Verkehrssenatorin betont die Auswirkungen von Taumitteln auf die Umwelt und das Grundwasser, sieht jedoch die Notwendigkeit bei einer "Gefahr für Leib und Leben". Neben dem Schutz der Bürger und Bürgerinnen, sollen durch den notwendigen Einsatz von Taumitteln die Krankenhäuser entlastet werden. © dpa-infocom, dpa:260129-930-613479/1