Zeit 01.12.2025
12:19 Uhr

Gewalttat im November 2024: Staatsanwältin fordert lebenslang für Schackendorf-Morde


Gewalttat im November 2024: Staatsanwältin fordert lebenslang für Schackendorf-Morde
Im Prozess um einen Doppelmord in Schackendorf (Kreis Segeberg) hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten gefordert. Staatsanwältin Ulrike Nützelmann sieht die Mordmerkmale Heimtücke und niedere Beweggründe als erfüllt an. "Der Angeklagte entschied sich ganz bewusst für eine tödliche Waffe", sagte sie. Ein 53-Jähriger steht wegen zweifachen Mordes vor dem Landgericht Kiel. Bei der Tat am 16. November 2024 wurden dessen 51 Jahre alte Ex-Partnerin getötet und ihr 45 Jahre alter neuer Lebensgefährte lebensgefährlich verletzt. Der Mann war seitdem querschnittsgelähmt und starb knapp vier Monate später. Zudem wirft die Anklage dem Deutschen häusliche Gewalt, Freiheitsberaubung und einen Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz vor. Die Staatsanwältin forderte außerdem, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Das würde eine Freilassung nach 15 Jahren in der Regel ausschließen. Angeklagter gab Erklärung ab Der Angeklagte hatte die Taten im September über seinen Anwalt eingeräumt. Er erklärte, dass er nicht die Absicht gehabt habe, Menschen zu töten. Die Situation am frühen Morgen auf der Straße vor der Wohnung des Opfers sei eskaliert. Zudem äußerte sich der Mann in seinem letzten Wort ausführlich selbst und erklärte die Taten aus seiner Sicht. Dadurch stieg das Gericht erneut in die Beweisaufnahme ein. Der Verteidiger erklärte, er hoffe auf ein mildes Urteil des Gerichts. "Die Tat wird sich nie sinnvoll erklären lassen", sagte Andreas Meyer. Er bezweifelte, dass der Angeklagte zuvor eine Tötungsabsicht gehabt habe. Das Urteil soll voraussichtlich am 12. Dezember fallen. © dpa-infocom, dpa:251201-930-364600/1