Zeit 02.03.2026
22:54 Uhr

Gewalt gegen Frauen: SPD will Femizide härter bestrafen


Die SPD fordert, Femizide als Mord aus niedrigen Beweggründen zu bestrafen. Der Rechtsstaat dürfe frauenfeindliche Tatmotive weder übersehen noch verharmlosen.

Gewalt gegen Frauen: SPD will Femizide härter bestrafen
Die SPD hat sich für eine härtere Bestrafung von Femiziden und Tötungen aufgrund der sexuellen Orientierung ausgesprochen. Hasskriminalität gegen Frauen und queere Menschen richte sich gegen die Grundwerte der gleichberechtigten Gesellschaft, teilten die rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der SPD-Fraktionen in Bund und Ländern mit. Aus ihrer Sicht sollten geschlechtsspezifische und gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Tatmotive künftig unter das Mordmerkmal niedrige Beweggründe fallen. "Femizide müssen klar benannt und konsequent verfolgt werden", sagte der SPD -Rechtsexperte im Schweriner Landtag, Robert Northoff. Der Rechtsstaat dürfe frauenfeindliche Tatmotive weder übersehen noch verharmlosen. "Notwendig sind bessere Prävention, ein wirksamer Opferschutz und eine klare strafrechtliche Bewertung solcher Taten." "Diese Tötungen müssen als Femizid benannt und bestraft werden" Im Jahr 2024 seien 308 Frauen getötet worden, weil sie Frauen gewesen seien, teilten die SPD-Fraktionen mit. "Diese Tötungen müssen als Femizid benannt und bestraft werden." Femizide seien die wohl drastischste Form geschlechtsspezifischer Gewalt. Oft steht hinter einem Femizid ein angeblicher Verstoß gegen tradierte Rollenvorstellungen und -normen. "Wir befürworten die Erfassung der geschlechtsspezifischen Beweggründe oder eines ähnlichen Merkmals im Mordparagraf oder in einem eigenen Straftatbestand, um ein bundeseinheitliches Verständnis von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten für den Umgang mit solchen Delikten herzustellen", teilten die SPD-Fraktionen mit. Um Femizide rechtzeitig zu erkennen und effektiv zu verhindern, seien laut SPD eine einheitliche Risikoeinschätzung und ein einheitliches interdisziplinäres Fallmanagement nötig. "Patriarchale Besitzansprüche und frauenfeindliche Vorstellungen" In der bisherigen Praxis scheitere die Einstufung einer Tat als Mord mitunter daran, dass die Einordnung unter das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe rechtlich herausfordernd sei. "Patriarchale Besitzansprüche und frauenfeindliche Vorstellungen von geschlechtsbezogener Ungleichwertigkeit müssen aber als solche erkannt und benannt werden. Die Bewertung einer Tat als niedrig darf nicht durch opferbeschuldigende Argumentationsmuster unterlaufen werden", sagten die SPD-Rechtsexperten. Von einem Femizid spricht man, wenn Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden – also weil sie Frauen sind. Als häufigste Form gilt die Tötung von Frauen durch Partner oder Ex-Partner.