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25.11.2025
09:31 Uhr
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Die Politik will Frauen und Mädchen besser vor Männergewalt schützen – etwa durch elektronische Fußfesseln. Viel verändern wird das nicht. Was stattdessen helfen würde.

Es gab eine Zeit, da galten Schläge in der Kindererziehung als angemessen und Gewalt in der Partnerschaft als Privatsache. Heute ist beides sozial geächtet und strafbar. Trotzdem findet die Gewalt weiter statt. Darauf wird gerade zu Anlässen wie dem heutigen Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufmerksam gemacht. Einem neuen Lagebild des Bundeskriminalamts zufolge registrierte die Polizei 2024 mehr als 170.000 Opfer von Partnerschaftsgewalt, 80 Prozent waren weiblich. Diese polizeilich registrierten Fälle sind jedoch nur ein Bruchteil der tatsächlichen Fälle: Laut einer neuen Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamts werden bloß fünf Prozent der Übergriffe angezeigt. Weil Menschen ein Recht auf ein sicheres Leben haben, ist Gewaltschutz auch eine politische Aufgabe. Die Bundesregierung hat sich mit der sogenannten Istanbul-Konvention völkerrechtlich dazu verpflichtet, sie bestmöglich einzudämmen. Dafür sollte sie sich verstärkt den Tätern widmen. In diesem Jahr hat sich im Gewaltschutz viel bewegt. Im Januar wurde nach langem Ringen das Gewalthilfegesetz verabschiedet, das Hilfsangebote wie Frauenhäuser und Beratungsstellen ab 2032 erstmals rechtlich und finanziell absichert – eine große Errungenschaft für das dramatisch unterversorgte Hilfsnetz. In der vergangenen Woche hat sich die Bundesregierung außerdem auf die Reform eines Gesetzes geeinigt, das ganz ähnlich klingt. Das Gewaltschutzgesetz ist bereits seit 2002 in Kraft und bestimmt, welche Maßnahmen Familiengerichte verhängen können, um Betroffene im Einzelfall zu schützen. Seitdem darf ein Familiengericht einem gewalttätigen Partner etwa das Betreten der gemeinsamen Wohnung untersagen und ihm ein Kontaktverbot auferlegen. Am Donnerstag wurde ein Entwurf von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) im Kabinett beschlossen, der Familiengerichte mit zusätzlichen Kompetenzen ausstattet. Unter anderem sollen sie Gewalttäter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Das Justizministerium beruft sich mit seinem Entwurf auf das sogenannte spanische Modell. Vielen Politikerinnen und Politikern gilt Spanien als Vorreiter im Gewaltschutz. Dort wird die elektronische Fußfessel schon seit 2009 angewandt. Sie wird am Knöchel eines Gefährders angebracht und überwacht elektronisch dessen Aufenthaltsort. Nähert sich der Täter entgegen seiner Auflage der betroffenen Person oder einem sensiblen Ort wie dem Arbeitsplatz, wird die Person informiert und die Polizei kann einschreiten. Die Fußfessel soll eine Eskalation von Gewalt verhindern und kann im Extremfall Leben retten. Sie hätte es zum Beispiel bei Sara D . gekonnt, die im November letzten Jahres ihre Wohnungstür öffnete. Sie hatte ihren Vater erwartet. Stattdessen stand ihr Ex-Partner vor der Tür und tötete sie auf der Stelle mit einem Messer, vor den Augen der gemeinsamen Kinder. Hätte der Täter eine Fußfessel getragen, wäre Sara D. gewarnt worden und hätte die Tür nicht geöffnet. Die Kinder hätten noch eine Mutter.