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19.11.2025
12:57 Uhr
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Die Bundesregierung will von häuslicher Gewalt Betroffene besser schützen. Mit einer Änderung des Gewaltschutzgesetzes billigt das Kabinett den Einsatz von Fußfesseln.

Die Bundesregierung hat eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes festgelegt. Das Kabinett beschloss einen entsprechenden Gesetzesentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD), nach dem Gewalttäter künftig verpflichtet werden können, elektronische Fußfesseln zu tragen und an Anti-Gewalt-Trainings teilzunehmen. "Es geht uns darum, vor allem Frauen vor häuslicher Gewalt besser zu schützen und Taten zu verhindern", sagte Hubig im Sender n-tv. Die Zustimmung des Bundestags steht noch aus, die Zustimmung des Bundesrats ist hingegen nicht notwendig. Demnach sollen Familiengerichte künftig "in Hochrisikofällen" Gewalttäter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können, die den Aufenthaltsort des Täters überwacht. Dem Entwurf zufolge kann die Anordnung für maximal sechs Monate gelten, eine mehrfache Verlängerung um jeweils drei Monate soll aber möglich sein. Betroffene können zudem über ein weiteres Gerät gewarnt werden, wenn sich der Täter ihnen unerlaubt nähert. Gegen den Willen der Betroffenen soll das Tragen einer Fußfessel nicht angeordnet werden dürfen. Frühester Einsatz 2027 möglich Das Bundesjustizministerium geht nach eigenen Angaben von rund 160 parallel laufenden Verfahren und entsprechend notwendigen Geräten pro Jahr aus. Die ersten Fußfesseln könnten wegen der nötigen Vorbereitungen frühestens 2027 eingesetzt werden, hieß es. Weitere Maßnahmen können demnach Anti-Gewalt-Trainings oder eine Gewaltpräventionsberatung sein. Außerdem sollen die Familiengerichte Auskünfte aus dem Waffenregister anfordern dürfen. Darüber hinaus werden nach dem Gesetzentwurf die Strafen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen angehoben. Das Höchstmaß der möglichen Freiheitsstrafe soll demnach von zwei auf drei Jahre ausgedehnt werden. Das Justizministerium plant zudem noch weitere Schritte, unter anderem soll demnach auch das Sorge- und Umgangsrecht geändert werden. Einige Bundesländer hatten den Einsatz der elektronischen Fußfessel zum Schutz vor häuslicher Gewalt für einen begrenzten Zeitraum bereits in ihren jeweiligen Polizeigesetzen verankert. Höchststand bei Gewalt gegen Frauen im Jahr 2024 Straftaten und Gewalt gegen Frauen hatten zuletzt zugenommen. In Deutschland gab es im Jahr 2024 nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) mit fast 266.000 erfassten Betroffenen von häuslicher Gewalt einen neuen Höchststand . Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl damit um etwa vier Prozent. Die Zahl der Femizide lag 2023 bei 360, viele der Getöteten wurden durch den eigenen Partner getötet. Fast 80 Prozent der erfassten Betroffenen von Partnerschaftsgewalt sind weiblich.