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06.03.2026
06:24 Uhr
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Nach langem Ringen hat die Regierung ein neues Krankenhausgesetz entworfen. Es soll Ländern die Sorge nehmen, dass kleine Kliniken auf dem Land schließen müssen.

Nach monatelangen Diskussionen will die schwarz-rote Koalition mehrere Änderungen an der umstrittenen Krankenhausreform durch den Bundestag bringen. Das Parlament stimmt am Vormittag über einen Kompromiss für ein neues Klinikgesetz ab, der den Ländern mehr Mitsprache bei der Umsetzung zuspricht. Aus Sicht von Krankenkassen wurde die Reform damit deutlich aufgeweicht. Der Kompromiss sieht vor , dass Klinikstandorte bis Ende des Jahres spezialisierte Leistungen ausüben dürfen, ohne sich mit den Krankenkassen absprechen zu müssen. Danach sollen Ausnahmegenehmigungen an Krankenhäuser auch ohne die Erfüllung von Qualitätskriterien zweimal für drei Jahre erteilt werden dürfen. Die ursprüngliche Version der Krankenhausreform sah vor, dass sich Krankenhäuser schneller auf bestimmte Leistungsgruppen spezialisieren sollen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte Ende Februar den Kompromiss als "mehrheitsfähig" bezeichnet. Sie stellte eine Transformation der deutschen Krankenhauslandschaft in Aussicht. Neben diesem Punkt war den Ländern besonders die Finanzierung von Standortsicherungen wichtig, die der Bündelung von Leistungen dienten. Mittel des Bundes, die eigentlich zum Umbau der Krankenhausstruktur gedacht waren, sollen nun für deren Erhalt eingesetzt werden. Sparen und gleichzeitig Qualität steigern Unionsfraktionsvize Albert Stegemann (CDU) sagte der Nachrichtenagentur dpa, mit den Änderungen werde die Reform praktikabler. "Zugleich bleibt der Fokus auf mehr Qualität und Spezialisierungen in unserer Krankenhauslandschaft weiter bestehen. Nur so können wir notwendige Einsparungen und Effizienzsteigerungen erreichen." Die Reform war ursprünglich Ende 2024 von der damaligen Ampelkoalition durchgesetzt worden. Die Idee war, den finanziellen Druck auf die Krankenhäuser zu mindern und eine stärkere Spezialisierung bei komplizierten Eingriffen zu erreichen. Mit dem Kompromiss kommt Warken den Ländern entgegen. Diese hatten befürchtet, dass unter der alten Reform viele kleine Krankenhäuser im ländlichen Raum schließen müssten und die Umsetzung der Reform hohe Kosten verursache.