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01.01.2026
15:35 Uhr
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Für Millionen Menschen steigt 2026 der Krankenkassenbeitrag. 42 gesetzliche Krankenkassen haben ihren Zusatzbeitrag erhöht. Er liegt im Schnitt nun bei 3,36 Prozent.

Von den 93 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben 42 ihre Beiträge zum Jahreswechsel erhöht. Im Schnitt stieg der sogenannte Zusatzbeitrag, den die Kassen selbst erheben können, um 0,23 Prozentpunkte auf 3,36 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens an. Das geht aus täglich aktualisierten Daten des Spitzenverbandes der Krankenkassen (GKV) hervor. Am letzten Tag des alten Jahres lag der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz noch bei 3,13 Prozent, wie ein Abgleich mit den Werten vom Vortag zeigt. Die Bandbreite reicht aktuell von 2,18 bis zu 4,39 Prozent. 48 Kassen nahmen demnach keine Beitragsanhebung vor, zwei Kassen senkten ihre Zusatzbeiträge. Zu einer Kasse liegen keine Daten vor. Seit dem Jahreswechsel gibt es nunmehr 93 statt wie zuvor 94 gesetzliche Kassen. Grund ist eine Fusion der Siemens-Betriebskrankenkasse mit der BKK Voralb. Sonderkündigungsrecht bis Monatsende Versicherte, deren Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben laut der Verbraucherzentrale ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der Zusatzbeitrag steigt. Dieses Sonderkündigungsrecht haben sie auch dann, wenn sie noch keine zwölf Monate bei ihrer Kasse versichert sind. Es gilt aber eine Kündigungsfrist von zwei Monaten bis zum Monatsende. Die Bundesregierung hatte vor, die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung kurzfristig stabil zu halten. Dafür hatte der Bundesrat vor Weihnachten ein Sparpaket verabschiedet , das vor allem Kosten in Kliniken bremsen soll. Einige große Kassen hatten trotzdem Beitragserhöhungen zum Jahreswechsel angekündigt. Sie halten das Sparpaket für zu klein. Für 2025 werden für die Krankenkassen Gesamtausgaben von rund 347 Milliarden Euro prognostiziert. Im neuen Jahr wird mit einem Anstieg auf 370 Milliarden Euro gerechnet. Der Zusatzbeitrag kommt zum feststehenden und für alle gültigen Krankenkassenbeitragssatz von 14,6 Prozent hinzu und wurde einst eingeführt, um Wettbewerb zwischen den Kassen zu fördern. Am Ende kann jede Krankenkasse für sich entscheiden, ob und wie stark sie ihn anhebt.