|
01.12.2025
11:16 Uhr
|
Die gesetzlichen Krankenkassen verklagen den Staat auf höhere Beitragszahlungen für Mitglieder, die Bürgergeld beziehen. Jährlich fehlten rund zehn Milliarden Euro.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben den Staat auf höhere Zahlungen für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden verklagt. Die ersten Klagen im Namen mehrerer Kassen seien eingereicht worden, teilte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) mit. Der Verband kündigte weitere Klagen für die kommenden Tage an. Bereits im September hatten die Krankenkassen ihre Klage angekündigt . Die Unterfinanzierung sei rechtswidrig, hieß es damals. Den Angaben nach unterstützen 74 Krankenkassen die Klage. Den Angaben nach decken die aktuellen Zahlungen des Staats an die Kassen nur ein Drittel der tatsächlichen Kosten. Für Menschen, die Bürgergeld beziehen, übernimmt der Staat die Beitragskosten in Form einer Pauschale. Demnach erhalten die Krankenkassen für jedes Mitglied im Bürgergeldbezug 133,17 Euro im Monat. Die Beträge seien nicht "nicht annähernd kostendeckend", teilte die GKV-Verwaltungsratsvorsitzende Susanne Wagenman mit. Insgesamt seien rund zehn Milliarden Euro im Jahr zusätzlich nötig. GKV warnt vor steigenden Krankenkassenbeiträgen durch Unterfinanzierung "Die gesetzlichen Krankenkassen subventionieren hier den Staat", sagte Wagenmann. Das sei unfair den gesetzlich Versicherten und ihren Arbeitgebern gegenüber und wirtschaftspolitisch kontraproduktiv. Durch diese Unterfinanzierung stiegen auch die Krankenkassenbeiträge schneller. Mehrere Krankenkassen wie die DAK und die IKK Brandenburg und Berlin kündigten an, sich der Klage anschließen zu wollen. "Auch wir klagen gegen die aktuellen Bescheide über die unzureichenden Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026", teilte der DAK-Vorstandsvorsitzende Andreas Storm mit. Man bleibe an der Sache "so lange dran, bis das höchstrichterlich entschieden ist", sagte der GKV-Co-Verwaltungsratsvorsitzende Uwe Klemens. Der Verband strebt demnach im Verfahren vor dem Landessozialgericht an, dass die Angelegenheit direkt dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird.