Zeit 26.01.2026
15:38 Uhr

Gesetzeslücke: Bundesländer wollen Initiative zu Verbot von Nacktaufnahmen starten


Heimlich angefertigte Nacktbilder etwa in der Sauna sind in Deutschland nicht strafbar. NRW und Niedersachsen wollen das ändern und starten eine Initiative im Bundesrat.

Gesetzeslücke: Bundesländer wollen Initiative zu Verbot von Nacktaufnahmen starten
Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wollen an diesem Freitag eine Initiative im Bundesrat einbringen, um umfassendere Strafen für heimlich angefertigte sexuell motivierte Bildaufnahmen zu erreichen. Dazu zählen etwa Bilder von unbekleideten Frauen in der Sauna. Bisher bestehe bei diesen eine Strafbarkeitslücke, weil eine Sauna als öffentlicher Raum gelte, sagte Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann bei der Vorstellung der Bundesratsinitiative in Hannover. Die SPD-Politikerin zeigte sich zuversichtlich, dass noch mehr Bundesländer der Initiative folgen werden. Nach geltendem Recht sind heimliche Aufnahmen einer unbekleideten Person in der Öffentlichkeit – beispielsweise an FKK-Stränden oder in öffentlichen Umkleidekabinen – in Deutschland nicht strafbar. Wahlmann zufolge wird das öffentliche Filmen von Menschen in der Sauna erst strafbar, wenn der Fotografierende die Bilder weitergibt. Daher sei es wichtig, die Aufnahmen selbst zu unterbinden, damit die Bilder nicht im Internet landeten. Der Staat müsse hier "klare Kante zeigen". Strafbarkeit soll Löschanspruch für Nacktaufnahmen ermöglichen Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hatten sich bereits offen für den Vorschlag gezeigt . Um die Gesetzeslücke zu schließen, ist Wahlmann zufolge eine Veränderung des Paragrafen 201 des Strafgesetzbuchs zur Verletzung der Vertraulichkeit notwendig. Wenn ein solches Verhalten unter Strafe stehe, müssten voyeuristische Aufnahmen auch gelöscht werden. Während der Pressekonferenz, bei der Wahlmann und Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) die Bundesratsinitiative vorstellten, hatten zwei junge Frauen aus Leipzig von einem voyeuristischen Vorfall erzählt, der die Gesetzeslücke offenbarte. Dabei habe ein Mann in der Sauna vor ihnen eine Handykamera aufgebaut. Die Frauen kontaktierten die Polizei, die das Handy des mutmaßlichen Täters sicherstellte. Ein nachfolgendes Strafverfahren wurde später eingestellt, mangels Strafbarkeit. Der Mann erhielt sein Handy zurück, samt Nacktaufnahmen.