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16.12.2025
10:09 Uhr
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Arbeit von Frauen und Männern wird in Deutschland weiterhin ungleich entlohnt. Der sogenannte Gender-Pay-Gap betrug laut Statistischem Bundesamt weiterhin 16 Prozent.

Der Gender-Pay-Gap, die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern, ist in Deutschland unverändert geblieben. Frauen verdienen im Schnitt 16 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen, teilte das Statistische Bundesamt mit. Sie kommen im Schnitt auf einen Bruttostundenverdienst von 22,81 Euro, Männer auf 27,05 Euro. "Im Vergleich zum Vorjahr blieb der unbereinigte Gender-Pay-Gap somit konstant", teilte das Bundesamt mit. Der Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern in Ostdeutschland blieb mit fünf Prozent weiterhin deutlich kleiner als im Westen. Dort lag der Abstand bei 17 Prozent. Im öffentlichen Dienst liegt er bei vier Prozent, in der Privatwirtschaft ebenfalls bei 17 Prozent. "Ein wesentlicher Faktor ist, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten", teilte das Bundesamt mit. Das gehe naturgemäß in der Regel mit geringeren Löhnen einher. Auf diesen Umstand seien 19 Prozent der Verdienstlücke (0,81 Euro) zurückzuführen. Zudem seien Frauen häufiger in Branchen und Berufen tätig, in denen allgemein geringer entlohnt werde. Das erkläre rund 18 Prozent des Unterschieds (0,75 Euro). Etwa 13 Prozent der Verdienstlücke (0,55 Euro) lassen sich den Angaben zufolge durch das Anforderungsniveau des Berufs erklären. Bereinigter Gender-Pay-Gap Der verbleibende Verdienstunterschied könne aber nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden. Dieser unerklärte Teil entspricht einem sogenannten bereinigten Gender-Pay-Gap von sechs Prozent. Dieser berücksichtigt vergleichbare Tätigkeiten, Qualifikationen und Erwerbsbiografien. Damit soll also verglichen werden, was eine Frau und ein Mann verdienen, wenn sie mit den gleichen Voraussetzungen einer vergleichbaren Arbeit nachgehen. So betrachtet verdienten Frauen in diesem Jahr pro Stunde sechs Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. "Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stünden, etwa Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, der Geburt von Kindern oder der Pflege von Angehörigen", teilte das Bundesamt mit. Der beschriebene bereinigte Gender-Pay-Gap sei daher als "Obergrenze" für eine mögliche Verdienstdiskriminierung von Frauen zu verstehen. Wenn das Bundesamt Erwerbsunterbrechungen, wie zum Beispiel für unbezahlte Care-Arbeit, als Begründung für weniger Lohn miteinbeziehen würde, dürfte der Lohnunterschied dementsprechend niedriger ausfallen.