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23.01.2026
14:14 Uhr
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Fast jede dritte Grundschule geht einer Befragung zufolge davon aus, dass der ab Sommer neu geltende Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Erstklässler nicht sichergestellt werden kann. Das geht aus einer vom Verband Bildung und Erziehung (VBE) beauftragten repräsentativen Forsa-Umfrage unter Schulleiterinnen und Schulleiter in Nordrhein-Westfalen hervor. Auf Nachfrage seien vor allem fehlendes Fachpersonal und fehlende Räumlichkeiten genannt worden. Auf die Frage an Schulleitungen, ob an ihrer Grundschule allen Erstklässlerinnen und Erstklässlern im Schuljahr 2026/27 voraussichtlich eine Ganztagsbetreuung angeboten werden könne, antworten 32 Prozent mit "Nein". Sie rechnen demnach laut Bildungsgewerkschaft VBE nicht damit, dass die Kommune eine solche Betreuung sicherstellen könne. Hingegen glauben 62 Prozent der befragten Schulspitzen, dass es für alle neu eingeschulten Kinder wohl mit einem Ganztagsangebot klappen werde. Land und Kommunen treiben den Ausbau der Plätze an offenen Ganztagsschulen (OGS) konsequent voran, betonte das Schulministerium. Im Jahr 2026 steigen demnach allein die OGS-Ausgaben des Landes auf insgesamt rund 983 Millionen Euro. "Damit kann weiterhin jeder von den Kommunen beantragte OGS-Platz bewilligt werden." Gesonderter Blick auf Ganztag aus einer Schulleiter-Umfrage Im Herbst 2025 waren 1312 Schulleitungen bundesweit, darunter 263 in NRW, laut VBE repräsentativ befragt worden - ein Thema war die Ganztagsbetreuung. Mit dem Schuljahr 2026/27 beginnt der Rechtsanspruch auf einen Platz in einer offenen Ganztagsschule - zunächst für die ersten Klassen. Der Anspruch wird nach und nach auf die Jahrgänge zwei bis vier erweitert, so dass er ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Grundschulkinder gilt. Angebote in offenen Ganztagsschulen gibt es seit etwa 20 Jahren, sie sind begehrt, viele Kinder gehen aber leer aus. Um den Rechtsanspruch ab Sommer umsetzten zu können, brauche es ausreichend viele und qualifizierte Fachkräfte, forderte der VBE-Landesvorsitzende Stefan Behlau. Bessere Bildungschancen über Ganztagsangebote Mit verlässlichen Lern-, Förder- und Betreuungsstrukturen könne ein guter Ganztag zu mehr Bildungsgerechtigkeit beitragen, hieß es beim VBE. Die Befragung habe allerdings auch ergeben, dass es an etwa der Hälfte der Grundschulen keine pädagogische Mindestqualifikation für angehende Mitarbeitende gebe. NRW-Schulministerin Dorothee Feller zufolge bedeutet die Einführung des Rechtsanspruchs auch große Herausforderungen. Das Ziel, die Bildungschancen der Kinder sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, sei jede Mühe wert. Nordrhein-Westfalen sieht die CDU-Politikerin hier "auf einem guten Weg". © dpa-infocom, dpa:260123-930-584874/3