Zeit 03.02.2026
16:10 Uhr

Frankreich: Staatsanwaltschaft fordert erneutes Kandidaturverbot für Le Pen


Ob Marine Le Pen bei der Wahl 2027 antreten darf, wird derzeit vor einem Berufungsgericht verhandelt. Am Abend wird mit der konkreten Strafmaßforderung gerechnet.

Frankreich: Staatsanwaltschaft fordert erneutes Kandidaturverbot für Le Pen
Die Staatsanwaltschaft fordert im Berufungsprozess gegen die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen und weitere Vertreter der Partei Rassemblement National (RN) erneut ein Kandidaturverbot. "Wir werden Sie bitten, die strafrechtliche Verantwortlichkeit umfassend zu bestätigen", sagte der Staatsanwalt an die Richter gewandt. "Selbstverständlich werden wir auch Strafen der Nichtwählbarkeit beantragen", fügte er hinzu. Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft sollte etwa sechs Stunden dauern. Mit konkreten Strafmaßforderungen wurde am Abend gerechnet. Das im Sommer erwartete Urteil des Berufungsgerichts entscheidet über die von Le Pen angestrebte vierte Präsidentschaftskandidatur . Prozess um Veruntreuung von EU-Geldern Im Berufungsprozess ging es erneut um den Vorwurf, Le Pen habe ein System aufgebaut, um die von der EU gezahlten Gehälter der Assistenten der EU-Abgeordneten zur Sanierung der Parteifinanzen zu nutzen . Zahlreiche Mitarbeiter von EU-Abgeordneten des RN hatten laut einem offiziellen Organigramm der Partei tatsächlich Aufgaben, die mit dem Brüsseler Job nicht vereinbar waren. Im Berufungsprozess beteuerten Le Pen und ihre zehn Mitangeklagten erneut ihre Unschuld – aber hin und wieder ließen sich aus ihren Antworten zaghafte Eingeständnisse herauslesen. "Lag es an der schlechten Organisation der Partei? Vielleicht", räumte Le Pen ein. Nebenher warf sie der Verwaltung des EU-Parlaments vor, früher "viel kulanter" gewesen zu sein. Ihr Ex-Partner Louis Aliot, Bürgermeister von Perpignan, verwies ebenfalls auf ein "gewisses Chaos" in der Partei. Anders als während des ersten Prozesses verzichtete die gelernte Anwältin Le Pen darauf, den Richtern vorzuwerfen, ihr aus politischen Gründen den Prozess machen zu wollen. Vier Jahre Haft für Le Pen Im März 2025 war Le Pen in erster Instanz zu vier Jahren Haft und einem sofort geltenden Kandidaturverbot verurteilt worden. Von der Haftstrafe wurden zwei Jahre auf Bewährung und zwei in Form einer elektronischen Fußfessel verhängt. Diese Strafe wurde wegen des Berufungsprozesses aufgeschoben – das fünfjährige Verbot, bei Wahlen anzutreten, galt jedoch sofort. Sollten die Richter dieses bestätigen, könnte sie bei der nächsten Präsidentschaftswahl, die im April 2027 ansteht, nicht antreten. In diesem Fall soll der 30 Jahre alte Parteichef des Rassemblement National (RN), Jordan Bardella , übernehmen. Obwohl er Le Pen zu Beginn des Prozesses noch seine "volle Unterstützung" zusicherte, hatte er sich während des Prozesses nicht im Gerichtssaal blicken lassen. Wahlkampf mit Fußfessel? Es ist jedoch auch möglich, dass die Berufungsrichter das Kandidaturverbot auf zwei Jahre verringern und die Haftstrafe ebenfalls reduzieren oder ganz fallen lassen. Während des Berufungsverfahrens hatte die Staatsanwaltschaft mehrere umstrittene Verträge ausgeklammert, wodurch sich der mutmaßliche Schaden um 1,4 Millionen Euro verringerte. In diesem Fall könnte die 57-Jährige möglicherweise noch zur Wahl antreten, eine Präsidentschaftskandidatin mit elektronischer Fußfessel im Wahlkampf scheint jedoch derzeit kaum vorstellbar. Mit der Urteilsverkündung wird im Juni gerechnet. Le Pen kann auch noch vor das höchste Berufungsgericht ziehen, hatte aber bereits angekündigt, die Kandidatenfrage im kommenden Sommer zu entscheiden.