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13.01.2026
14:54 Uhr
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In Paris steht die Rechtspopulistin Marine Le Pen erneut wegen Veruntreuung von EU-Geldern vor Gericht. Vom Urteil hängt auch ihre Präsidentschaftskandidatur ab.

Der Berufungsprozess gegen Marine Le Pen in Paris läuft. Die Fraktionsvorsitzende der rechtspopulistischen Partei Rassemblement National (RN) muss sich gemeinsam mit elf weiteren Angeklagten wegen mutmaßlicher Veruntreuung von EU-Geldern verantworten. Le Pen erschien im Pariser Justizpalast. In erster Instanz war Le Pen zu vier Jahren Haft verurteilt worden, zwei davon auf Bewährung. Zudem legten die Richter ihr ein sofort geltendes Verbot auf, bei Wahlen anzutreten. Das im Sommer erwartete Urteil im Berufungsprozess wird auch darüber entscheiden, ob Le Pen bei der 2027 anstehenden Präsidentschaftswahl in Frankreich antreten darf. Es wäre ihre vierte Kandidatur. Sollten die Richter ihre Strafe bestätigen, will der RN mit dem 30-jährigen Parteivorsitzenden Jordan Bardella in die Präsidentschaftswahl gehen. "Ich hoffe, ich kann die Richter von meiner Unschuld überzeugen", sagte Le Pen vor Journalisten. "Es ist ein neues Gericht mit neuen Richtern. Der Fall wird sozusagen neu verhandelt." Le Pen beteuert ihre Unschuld und hat das Urteil der ersten Instanz als politisch motiviert bezeichnet. Verfahren geht auf Meldung von Martin Schulz zurück Le Pen und acht aktuelle und ehemalige Mitglieder ihrer Partei waren schuldig gesprochen worden, EU-Gelder, die für Mitarbeiter des Europaparlaments bestimmt waren, jahrelang für die Bezahlung von eigenen Mitarbeitern verwendet zu haben. Ein solches Vorgehen verstößt gegen EU-Vorschriften. Alle Verdächtigen wiesen die Vorwürfe zurück. Le Pen argumentierte, das Geld sei rechtmäßig verwendet worden. Das Gerichtsverfahren geht auf eine Meldung aus dem Jahr 2015 zurück, die der SPD-Politiker Martin Schulz als damaliger Präsident des Europäischen Parlaments an die französischen Behörden übermittelte. Im Berufungsprozess sind mehrere Szenarien möglich, von einem Freispruch bis hin zu einer erneuten Verurteilung, die sie von einer Kandidatur 2027 ausschließen könnte . Im Falle einer erneuten Verurteilung drohen ihr sogar noch härtere Strafen – bis zu zehn Jahre Haft und eine Geldstrafe von einer Million Euro.