Zeit 04.03.2026
15:32 Uhr

Fluggastrechte: EU-Gericht stärkt Fluggastrechte bei Verspätungen


Wenn eine Fluggesellschaft selbst für eine Verspätung mitverantwortlich ist, kann sie sich nicht auf ungewöhnliche Umstände berufen. Das hat ein EU-Gericht entschieden.

Fluggastrechte: EU-Gericht stärkt Fluggastrechte bei Verspätungen
Wenn eine Airline eigene Entscheidungen trifft, die zu Verspätungen bei einem ihrer Flüge führen, kann sie sich nicht auf einen ungewöhnlichen Umstand bei einem vorherigen Flug berufen. Das hat das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg entschieden. Zwei Fluggäste hatten 400 Euro Entschädigung verlangt, weil ihr Flug von Düsseldorf nach Bulgarien mehr als drei Stunden Verspätung hatte. Die Fluggesellschaft wollte dafür nicht die Verantwortung übernehmen und berief sich auf einen außergewöhnlichen Umstand bei einem vorangegangenen Flug. Diesen Umstand hatte die Fluggesellschaft nach Auffassung des Gerichts jedoch selbst hervorgerufen, indem sie entschieden hatte, auf Passagiere zu warten, die in langen Schlangen vor der Sicherheitskontrolle am Flughafen Köln/Bonn standen. Zu den ungewöhnlichen Wartezeiten war es aufgrund von Arbeitsüberlastung des Personals gekommen. Den anschließenden Flug ab Düsseldorf organisierte die Airline um und führte ihn mit einer anderen Maschine durch. Das sorgte für die Verspätung des betroffenen Flugs. Das Gericht der Europäischen Union unterstrich, dass die Fluggesellschaft die Entscheidung freiwillig getroffen habe. Es liege außerdem nicht in der Zuständigkeit der Airline, die Interessen verschiedener Fluggastgruppen gegeneinander abzuwägen und zu priorisieren. Der Fall landete vor einem deutschen Gericht, das dazu das Gericht der EU befragte. Die Entscheidung liegt nun bei dem Gericht in Deutschland.