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08.12.2025
15:14 Uhr
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2014 verschwand der Malaysia-Airlines-Flug MH370 vom Radar. Ein Pekinger Bezirksgericht hat nun entschieden: Die Fluglinie muss in mehreren Fällen Schadenersatz zahlen.

Die Fluglinie Malaysia Airlines muss Angehörigen von acht Passagieren Schadenersatz zahlen, die 2014 mit einem ihrer Flugzeuge über dem Indischen Ozean verschwanden. Das hat ein Pekinger Gericht angeordnet. Wie das zuständige Bezirksgericht am Montag mitteilte, betragen die Zahlungen rund 2,9 Millionen Yuan (rund 350.000 Euro) pro Klage. Das Geld soll Beerdigungskosten, seelisches Leid und weitere Verluste abdecken. 47 weitere Klagen seien zurückgezogen worden, da sich Malaysia Airlines außergerichtlich mit den Familien geeinigt habe. 23 Klagen prüft das Gericht noch Von den ursprünglich 78 eingebrachten Klagen würden 23 nach wie vor "geprüft", teilte das Bezirksgericht weiter mit. In diesen Fällen hätten die Angehörigen der Passagiere "entweder noch keine Todeserklärung beantragt oder den Prozess der Todeserklärung noch nicht vollendet". Die Suche nach dem Wrack von Flug MH370 war im Laufe des Jahres zunächst beendet worden, soll Ende Dezember aber wieder aufgenommen werden. Die Boeing 777 der Fluggesellschaft Malaysia Airlines war am 8. März 2014 über dem Indischen Ozean von den Radarschirmen verschwunden. Experten vermuten, dass die Maschine vom Kurs abgewichen und nach stundenlangem Flug mit leerem Tank in den südlichen Indischen Ozean gestürzt war. Von den 239 Menschen an Bord waren 153 Chinesen. Die Suchaktion, die auf das Verschwinden folgte, gilt bis heute als die größte der Luftfahrtgeschichte.