Zeit 19.12.2025
12:18 Uhr

Extremismus: Bundesverwaltungsgericht kippt Verbot der Neonazi-Gruppe Hammerskins


Das Innenministerium hatte die Hammerskins verboten. Das lag aber außerhalb seiner Kompetenz, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Der Grund liegt im Vereinsgesetz.

Extremismus: Bundesverwaltungsgericht kippt Verbot der Neonazi-Gruppe Hammerskins
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der rechtsextremen Gruppe Hammerskins Deutschland aufgehoben. Das Gericht in Leipzig gab Klagen mehrerer Mitglieder und regionaler Untergruppen über die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums statt. Demnach konnten die Bundesrichter nicht erkennen, dass eine bundesweite Hammerskins-Dachorganisation tatsächlich existiert habe. Davon war das Bundesinnenministerium ausgegangen. Das Ministerium konnte nach Ansicht des Gerichts dafür keine ausreichenden Beweise vorlegen. Somit habe es keinen Verbotsbescheid erlassen dürfen. Das deutsche Vereinsgesetz gestattet dem Bundesinnenministerium lediglich, überregionale Vereine zu verbieten. Bleibt der Wirkungskreis einer Gruppe auf ein Bundesland beschränkt, sind die Länder für Verbote zuständig. Ob die Hammerskins verfassungswidrig sind oder nicht, darüber hat das Bundesverwaltungsgericht nicht geurteilt. Kläger pochen auf regionale Autonomie Die Kläger hatten bestritten, dass es eine nationale Ebene und einen bundesweiten Anführer der Hammerskins gegeben habe. Die regionalen Ableger seien autonom gewesen. Zwar sei viermal pro Jahr eine Zusammenkunft namens National Officers Meeting veranstaltet worden. Dort seien aber keine Beschlüsse gefasst worden, denen Regionalgruppen unterlagen. Es seien zudem keine bundesweit einheitlichen Symbole verwendet worden. Die regionalen Ableger der Hammerskins können nun vorerst weitermachen. Dass das so bleibt, ist jedoch nicht ausgemacht. "In Fallgestaltungen der vorliegenden Art bleibt es den jeweils zuständigen Behörden des Bundes und der Länder allerdings unbenommen, einzelne Chapter zu verbieten, wenn für diese Verbotsgründe festgestellt werden können", teilte das Bundesverwaltungsgericht mit. Faesers Vorstoß 2023 war die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gegen die Hammerskins vorgegangen. Sie hatte die Vereinigung samt ihrer regionalen Ableger verboten. Die Hammerskins-Gruppe hatte sich nach Ansicht des Innenministeriums gegen die verfassungsmäßige Ordnung gestellt. Die Polizei war bei Mitgliedern in zehn Bundesländern zu Razzien ausgerückt . Faeser hatte von einem "harten Schlag gegen den organisierten Rechtsextremismus" gesprochen. Das Bundesinnenministerium hatte seinen Verbotsbescheid unter anderem damit begründet, der Zweck der Hammerskins sei das Ausleben ihrer rechtsextremistischen Weltanschauung. Die Gruppe festige diese auch unter Nicht-Mitgliedern, insbesondere durch Rockkonzerte mit Auftritten von Bands aus dem rechtspolitischen Spektrum. Im Sinne des Vereinsgesetzes kann ein Verein verboten werden, wenn "seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen" oder wenn er sich "gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder Gedanken der Völkerverständigung" richtet. Alle drei formalen Gründe hatte das Bundesinnenministerium als gegeben angesehen. Laut brandenburgischem Verfassungsschutz erzielen die Hammerskins "keine besonders hohe Außenwirkung, da sie aufgrund ihres elitären Selbstanspruches zumeist unter sich bleiben". Wer sind die Hammerskins? Die Hammerskins bezeichnen sich als Bruderschaft und sehen sich als Elite der Skinheads-Bewegung. Wer vollwertiges Mitglied werden möchte, muss einen langwierigen Prozess durchlaufen und sich laut Bundeskriminalamt an ein "internes Regelwerk" halten. Das Motto "Hammerskins forever, forever Hammerskins" (abgekürzt: HFFH) verdeutlicht, dass die Organisation eine vollwertige Mitgliedschaft als lebenslanges Bekenntnis ansieht. Die Neonazibewegung stammt aus den USA, ist aber international vertreten. Sie steht der White-Supremacy-Bewegung nahe, idealisiert also in einem rassistischen Weltbild den weißen Menschen, sieht die "weiße Rasse" als überlegen an, will diese beschützen und propagiert zu diesem Zweck einen gewaltsamen "Rassenkampf". Ab 1991 hatten sich in Deutschland regionale Ableger gegründet. Laut Verfassungsschutz hatten die Hammerskins in Deutschland zum Zeitpunkt des Verbots rund 130 Mitglieder. Behörden gehen von etwa 13 deutschen Ablegern aus. Besonders aktiv seien die Hammerskins in Sachsen, Bremen und Bayern, wie die Bundeszentrale für politische Bildung angibt. Haupteinnahmequellen sind laut Verfassungsschutz neben Mitgliedsbeiträgen und Konzerttickets der Handel mit Tonträgern sowie Merchandising. Die Hammerskins Deutschland sollen auch hinter rechtsextremen Kampfsport-Events wie dem Kampf der Nibelungen stehen.