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29.09.2026
16:00 Uhr
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Das Handelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten bleibt vorläufig in Kraft. Bedenken Polens wies der Europäische Gerichtshof zurück.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einen Antrag Polens abgewiesen, die vorläufige Anwendung des Mercosur -Handelsabkommens auszusetzen. Das Land habe nicht nachgewiesen, dass die vorläufige Anwendung des Abkommens mit Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay einen »schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden« verursachen könnte, teilte der EuGH mit. Auch eine »Störung des Agrarmarktes der Union« sei nicht hinreichend belegt worden. Die polnische Regierung hatte in ihrem Antrag unter anderem sogenannte »Spiegelklauseln« für gleichwertige Erzeugungsstandards in der EU und den Mercosur-Ländern gefordert. Dass diese fehlten, stelle ein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt in der EU dar, hieß es. EU-Parlament muss Abkommen noch bestätigen Im Januar hatte die EU nach mehr als 25 Jahren eine Einigung mit den Mercosur-Staaten erzielt. Das Abkommen wurde im Mai vorläufig in Kraft gesetzt . Es schafft die meisten Handelszölle auf beiden Seiten ab. Die Europäer können vor allem Autos und chemische Produkte nach Südamerika exportieren, die Mercosur-Länder landwirtschaftliche Erzeugnisse und Rohstoffe. Die Entscheidung über die Zulässigkeit der vorläufigen Anwendung steht weiterhin aus. Auch das EU-Parlament befasst sich infolge von Bauernprotesten mit dem Abkommen. Die Abgeordneten müssen den Deal noch ratifizieren.