Zeit 14.01.2026
11:03 Uhr

Erbschaftsteuer: Middelberg weist SPD-Pläne zur Erbschaftsteuer zurück


Aus der Koalition kommt weiter Kritik am Reformentwurf der SPD zur Erbschaftsteuer. Der CDU-Politiker Mathias Middelberg warnt vor einem "Exitus für Betriebe".

Erbschaftsteuer: Middelberg weist SPD-Pläne zur Erbschaftsteuer zurück
Der CDU-Politiker Mathias Middelberg hat die Pläne der SPD für eine Reform der Erbschaftsteuer kritisiert und vor negativen Folgen für den Mittelstand gewarnt. Der Union gehe es nicht darum, Menschen reich halten zu wollen, "sondern wir wollen die Betriebe intakt halten", sagte der Haushaltsexperte im ARD -Morgenmagazin. Wenn der Erbe eines Unternehmens 30 Prozent des Unternehmenswertes an Steuern zahlen müsse, "dann ist das für viele Betriebe der Exitus". Eine Rolle spiele auch die Wettbewerbsfähigkeit. Große ausländische Konzerne wie Amazon seien im Vorteil gegenüber Familienunternehmen wie dem Versandhändler Otto. "Die haben nie die Belastung der Erbschaftsteuer. Die Familienunternehmen in Deutschland haben sie. Wenn die SPD das so machen will, dann ist das der Exitus für den deutschen Mittelstand", sagte Middelberg. Lebensfreibetrag als Kern der SPD-Reformpläne Die SPD hatte am Dienstag ihr Konzept für eine Reform der Erbschaftsteuer vorgelegt. Demzufolge soll für Privatpersonen gelten, dass jeder im Rahmen eines sogenannten Lebensfreibetrags eine Million Euro steuerfrei erben darf. Bei einer Firmenerbschaft soll ein Freibetrag von fünf Millionen Euro gelten. Darüber fallen Steuern an. Diese können über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren abgezahlt werden, wenn sich die Erben zum Erhalt von Arbeitsplätzen verpflichten. Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus Hintergrund der Debatte um die Erbschaftsteuer ist eine ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur bisherigen Regelung. Dort geht es um die Frage, ob Privilegien für Firmenerben mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Der Unionsfraktionschef Jens Spahn und der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Steffen Bilger, sagten, man solle das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten.