Zeit 29.05.2026
18:59 Uhr

Entgelttransparenz : Deutschland reißt EU-Frist zur Entgelttransparenz


Bis zum 7. Juni sollte Deutschland eine EU-Vorgabe zu Lohntransparenz umgesetzt haben. Das Familienministerium räumt ein, dass das nicht gelingen werde.

Entgelttransparenz : Deutschland reißt EU-Frist zur Entgelttransparenz
In wenigen Tagen, am 7. Juni, läuft die Frist ab, bis zu der Deutschland die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz in nationales Recht hätte umsetzen müssen. Die Vorgaben aus Brüssel verschärfen die bisher in Deutschland gängige Praxis deutlich . Sie sollen Beschäftigten besseren Zugang zu Informationen über Bezahlung geben, Unternehmen zu mehr Transparenz verpflichten und damit helfen, Lohndiskriminierung wirksamer aufzudecken und zu sanktionieren. Es deutete sich schon seit mehreren Monaten an, nun ist klar, dass die Bundesregierung die von der EU vorgegebene Frist reißen wird. Das Bundesfamilienministerium hat der ZEIT am Freitag bestätigt, dass die Umsetzung nicht mehr rechtzeitig gelinge. »Es sind noch weitere Abstimmungen notwendig, sodass wir die Frist zur Umsetzung Anfang Juni nicht einhalten werden«, sagte eine Sprecherin. Weiter heißt es aus dem Ministerium, man habe zwar »alle Vorbereitungen getroffen, um das Gesetzgebungsverfahren einzuleiten«, wolle die Richtlinie aber »aufs Notwendige beschränkt, möglichst bürokratiearm und wirksam« umsetzen. Damit steht nun offiziell fest, dass Deutschland eine zentrale gleichstellungspolitische Vorgabe der EU nicht fristgerecht erfüllt. Tatsächlich war bereits absehbar, dass der Zeitplan kaum noch zu halten sein würde: Ein schon für Februar oder März angekündigter Referentenentwurf liegt bis heute nicht vor, seit Monaten wird das Thema im Kabinettzeitplan immer weiter nach hinten geschoben, aktuell steht es für die Kabinettsitzung am 24. Juni auf der Agenda. Nun räumt das zuständige Haus die Verzögerung auch selbst ein – und verkündet einen deutlich gestreckten Zeitplan für die tatsächliche Umsetzung. Gut zwei Jahre Verzögerung Nach Angaben des Ministeriums soll das Gesetz zwar grundsätzlich Anfang 2027 in Kraft treten. Die zentralen Auflagen sollen aber erst später greifen: Berichtspflichten für Unternehmen und der individuelle Auskunftsanspruch sollen erstmals im Juni 2028 fällig werden. De facto bedeutet das: Zwischen dem Ablauf der europäischen Umsetzungsfrist und den ersten praktischen Konsequenzen in Deutschland lägen dann gut zwei Jahre. Das Ministerium begründet den Aufschub mit der wirtschaftlichen Lage und mit Rücksicht auf die Unternehmen. Man wolle »unverhältnismäßige Belastungen für die Wirtschaft« vermeiden und zugleich Rechts- und Planungssicherheit schaffen. Demnach hat derzeit nicht die schnelle Durchsetzung neuer Rechte für Beschäftigte Priorität, sondern eine für Arbeitgeber handhabbare Übersetzung der europäischen Vorgaben. Der Lobbydruck war in den vergangenen Monaten enorm. Dabei hatte eine vom Ministerium eingesetzte Expertenkommission bereits vor Monaten Vorschläge für eine »bürokratiearme Umsetzung« vorgelegt. Der Abschlussbericht liegt seit vergangenem Herbst vor. Dass trotzdem bis kurz vor Fristablauf kein Gesetzesentwurf vorliegt, legt nahe, dass es nicht nur um technische Detailfragen geht, sondern auch um politischen Dissens – auch innerhalb der Koalition und mit Blick auf die Haltung wirtschaftsnaher Kräfte.