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20.01.2026
00:25 Uhr
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Die Grünenfraktion fordert, nur emissionsfreie Elektroautos zu fördern – nicht aber Plug-in-Hybride. Auch Gutverdienende benötigten keine Zuschüsse aus Steuergeldern.

Die Grünen im Bundestag haben die neue E-Auto-Prämie als sozial unverträglich abgelehnt und einen eigenen Punkteplan vorgelegt. "Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Förderung ist eine unsoziale Mogelpackung", sagte die verkehrspolitische Fraktionssprecherin Swantje Michaelsen dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) . Große Verbrennungsmotoren für Gutverdienende benötigten keine Steuergelder, schreiben die Abgeordneten. In ihrem Plan fordert die Fraktion, ausschließlich emissionsfreie Elektroautos zu fördern. Kinderlose Haushalte sollten zudem nur bis zu einem Jahreseinkommen von 45.000 Euro Zuschüsse erhalten, Haushalte mit Kindern bei bis zu 70.000 Euro. Neben einer Basisförderung von 4.000 Euro schlagen die Grünen zudem 500 Euro zusätzlich für jedes Kind vor. "Kinderreiche Familien würden besonders profitieren, weil sich die Fördersumme pro Kind erhöht", betonte Michaelsen. Grüne fordern Förderung von "kompakten, bezahlbaren E-Autos" Auch sollte die Förderung sich auf Autos aus Europa und einen Listenpreis von höchstens 35.000 Euro beschränken, bei Familien auf 45.000 Euro. "Wir wollen kompakte, bezahlbare E-Autos fördern", heißt es in dem Plan, den Michaelsen gemeinsam mit dem grünen Wirtschaftsexperten Julian Joswig verfasst hat. Mitnahmeeffekte bei teuren Modellen dürften nicht riskiert werden. Die Bundesregierung hatte zuvor eine neue Kaufprämie für Elektroautos angekündigt. Demnach will der Bund den Kauf von E-Autos für Privatleute mit bis zu 6.000 Euro bezuschussen. Die Basisförderung für reine E-Autos soll bei 3.000 Euro liegen, für bestimmte Plug-in-Hybride, die sowohl mit Strom als auch mit Treibstoff fahren, und Wagen mit Reichweitenverlängerer, sogenannte Range-Extender, ist ein Zuschuss von 1.500 Euro vorgesehen. Insgesamt stellt der Bund für die Prämie drei Milliarden Euro zur Verfügung. Damit sollen etwa 800.000 E-Fahrzeuge gefördert werden können. Förderfähig sind ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassene Wagen von Privatleuten beim Kauf sowie beim Leasing. Für die Förderung ist eine allgemeine Einkommensgrenze bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 80.000 Euro festgesetzt. Für Haushalte mit einem Einkommen von bis zu 60.000 Euro ist ein Aufschlag von 1.000 Euro vorgesehen, für Einkommen bis 45.000 Euro ein weiterer von 1.000 Euro. Die Höhe des Zuschusses ist außerdem an die Zahl der Kinder gekoppelt. Pro Kind steigt die Förderung um 500 Euro, insgesamt jedoch um maximal 1.000 Euro. Die reguläre Einkommensgrenze von 80.000 Euro erhöht sich bei zwei Kindern auf 90.000 Euro.