Zeit 05.03.2026
07:17 Uhr

Ehegattensplitting-Studie: Für Frauen ab 45 zahlt sich Mehrarbeit oft nicht aus


Das Ehegattensplitting bremst viele Frauen bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt aus. Durch eine Reform könnten einer Studie zufolge mehr Vollzeitstellen besetzt werden.

Ehegattensplitting-Studie: Für Frauen ab 45 zahlt sich Mehrarbeit oft nicht aus
Für viele Frauen im Alter ab 45 lohnt es sich finanziell nicht, nach einer Erwerbspause zurück in den Arbeitsmarkt zu kommen oder ihre Teilzeit auszuweiten. Das zeigt eine repräsentative Befragung, für die das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung 3.788 Frauen zwischen 45 und 66 Jahren interviewt hat. Oft erweise sich das Ehegattensplitting als Bremsklotz. Unter den im Sommer 2025 befragten Frauen waren 1.567 Hausfrauen, die im Vorruhestand oder aus gesundheitlichen Gründen erwerbsunfähig sind. Auch unter diesen Frauen, die sich seit der Heirat der Haus- und Familienarbeit widmen, meinte fast die Hälfte, dass sich eine Erwerbstätigkeit für sie nicht rechne. Von den 2.221 erwerbstätigen Frauen arbeiteten 792 Befragte in Teilzeit mit weniger als 30 Stunden pro Woche. Auch etwa jede Zweite der befragten Teilzeitbeschäftigten sagte, eine Ausweitung der Arbeitszeit lohne sich für sie finanziell nicht. Unter den Nichterwerbstätigen gab rund ein Drittel an, Erwerbstätigkeit zahle sich für sie nicht aus. Der Stiftung zufolge seien für diese Gruppe bessere finanzielle Anreize nötig. Ehegattensplitting bremst Mehrarbeit Teilzeitbeschäftigte verheiratete Frauen würden durch das Ehegattensplitting ausgebremst. Dabei wird das Einkommen beider Ehepartner gemeinsam versteuert, was sich lohnt, wenn einer – in den meisten Fällen ist das die Frau – deutlich weniger verdient. Erweitert aber die Frau ihre Arbeitszeit, schrumpft der Splittingvorteil und von ihrem Mehrverdienst bleibt netto wenig übrig. Im Falle einer Reform des Splittings könnten allein unter den befragten Frauen zwischen 45 und 66 Jahren unter dem Strich rund 175.000 zusätzliche Vollzeitstellen besetzt werden. "Zudem ginge der Anteil schlecht abgesicherter Minijobs zugunsten sozialversicherungspflichtiger Voll- oder Teilzeitbeschäftigung zurück", heißt es in der Auswertung der Studie aus Gütersloh. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des damit zunehmenden Drucks auf die sozialen Sicherungssysteme "können wir es uns ökonomisch nicht leisten, dieses Potenzial ungenutzt zu lassen", sagte Michaela Hermann, Arbeitsmarktexpertin der Stiftung. Realsplitting könnte Freibetrag gewährleisten Stiftungsexperte Eric Thode verwies auf Vorschläge von Ökonomen. "An die Stelle des Ehegattensplittings sollte das Realsplitting treten. Damit wäre ein übertragbarer Grundfreibetrag analog zum aktuellen Unterhaltsrecht gewährleistet", sagte er. Das würde die hohe Steuerbelastung von zusätzlichem Arbeitseinkommen reduzieren und die Aufnahme beziehungsweise Ausweitung einer Beschäftigung attraktiver machen. In der Bundesregierung gibt es seit Jahren immer wieder Diskussionen um das Ehegattensplitting. Auch die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hatte der Bundesregierung bereits im Juni vergangenen Jahres vorgeschlagen, das Ehegattensplitting abzuschaffen . Der frühere Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte eine Abschaffung des Splittings vehement abgelehnt.