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17.12.2025
17:58 Uhr
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Seit April gibt es die elektronische Patientenakte. Doch was man damit machen kann, wissen viele Deutsche nicht, kritisiert die Bundesdatenschützerin.

Mehr als ein halbes Jahr nach ihrer bundesweiten Einführung haben die meisten Deutschen eine elektronische Patientenakte (ePa) – wenn auch in vielen Fällen, ohne dass die Betroffenen davon wissen. Nur etwa sieben Prozent der gesetzlich Krankenversicherten haben der Nutzung der ePa widersprochen, wie aus einer repräsentativen Befragung im Auftrag der Bundesdatenschutzbeauftragten hervorgeht, die der ZEIT exklusiv vorliegt. Weitere 3,8 Prozent gaben bei der Befragung im November an, der Nutzung im Verlauf der kommenden sechs Monate widersprechen zu wollen. Allerdings ist vielen Menschen anscheinend nicht bewusst, dass die ePa auch sie betrifft. 45 Prozent der Befragten nahmen fälschlicherweise an, die elektronische Patientenakte würde erst eingerichtet, nachdem man sich registriert und die zugehörige App auf dem Handy installiert hat. Tatsächlich wurde für alle gesetzlich Versicherten, die nicht ausdrücklich widersprochen haben, eine Akte angelegt. Das heißt: Viele Menschen haben eine elektronische Patientenakte, wissen davon aber nichts. Die elektronische Patientenakte ist ein digitaler Speicher für medizinische Daten wie Befunde, Arztbriefe und Medikamentenpläne. Sie war nach langer Vorbereitung am 29. April dieses Jahres bundesweit eingeführt worden. Seit dem 1. Oktober sind Arztpraxen verpflichtet, sie zu nutzen. Die ePA soll unter anderem Ärzten schnelleren und vollständigeren Zugang zu Informationen über ihre Patienten ermöglichen. So könnten zum Beispiel gefährliche Wechselwirkungen unterschiedlicher Medikamente besser vermieden werden. Kritik von Patientenvertretern Insbesondere Datenschützer hatten allerdings immer wieder Kritik an der Akte und der Art der Einführung geübt. So wiesen IT-Sicherheitsforscher des Chaos Computer Clubs Ende vergangenen Jahres nach, dass Unbefugte sich über eine Sicherheitslücke Zugriff auf Millionen sensibler Patienten- und Arztdaten verschaffen konnten. Das Gesundheitsministerium versprach, nachzubessern, und verschob den ursprünglich für Februar angesetzten Start der ePa um mehrere Wochen. Doch auch von Patientenvertretern wurde Kritik laut. Denn die ePa funktioniert nach dem Opt-Out-Prinzip: Wer nicht widerspricht, gilt automatisch als einverstanden. Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, warnte deshalb im Juli gegenüber der Nachrichtenagentur KNA vor fehlender Aufklärung in der Bevölkerung . Versicherte sollten unbedingt die Apps der Krankenkassen nutzen, in denen sie festlegen können, in welchem Umfang ihre Daten geteilt werden. "Sonst ist eine Steuerung der höchstpersönlichen Daten unmöglich. Jeder Gesundheitsdienstleister kann alles sehen", sagte Brysch damals. Die aktuelle Erhebung, für die 1.500 gesetzlich Krankenversicherte befragt wurden, zeigt nun: Nur ein Bruchteil macht von dieser Möglichkeit Gebrauch. Lediglich 12 Prozent der Befragten gaben an, die ePa mit der zugehörigen App eingerichtet zu haben. Auch über den Funktionsumfang der ePa und ihre Rechte im Umgang mit ihr sind viele Menschen demnach schlecht informiert. So weiß der Umfrage zufolge nur jeder Dritte, welche Daten gespeichert werden (33 Prozent), und dass Versicherte eigenständig Dokumente aus der Akte entfernen können (36 Prozent). Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider sieht darum Nachbesserungsbedarf. "Nur weil meine Krankenkasse mir einmal ein Informationsschreiben zur ePA geschickt hat, heißt das nicht, dass ich verstanden habe, welche Informationen über mich darin gesammelt werden, von wem die Daten gelesen werden können und wie ich meine digitale Akte selbst nutzen kann", sagt Specht-Riemenschneider der ZEIT. Es brauche mehr Aufklärung, zum Beispiel im Rahmen der Kampagne ePA? Na Sicher! des Bundesgesundheitsministeriums. Großteil der Befragten steht ePa positiv gegenüber Immerhin: Gehört hat nahezu inzwischen jeder von der elektronischen Patientenakte. Nur vier Prozent der Befragten sagten, sie wüssten nicht, worum es sich dabei handelt. Der Großteil der Befragten zeigte sich außerdem prinzipiell aufgeschlossen gegenüber der ePa. In einer Umfrage im Auftrag der ZEIT vom März dieses Jahres war das noch anders. Damals hatte knapp die Hälfte der Befragten angegeben, sie würde nicht darauf vertrauen, dass ihre Gesundheitsdaten in der ePA sicher aufgehoben wären . Eine gleichlautende Frage wurde in der aktuellen Untersuchung nicht gestellt. Doch immerhin vier von fünf Befragten (81 Prozent) sprachen sich demnach dafür aus, eine vollständige Übersicht über alle Medikamente in ihrer Akte ablegen zu wollen. Mehr als zwei Drittel (69 Prozent) würden diese und weitere Unterlagen für alle behandelnden Ärztinnen und Ärzte freigeben. Ähnlich viele würden ihre Daten in pseudonymisierter Form für die Forschung bereitstellen (70 Prozent). Zurückhaltender waren die Menschen bei der Frage, ob es behandelnden Ärzten möglich sein sollte, auf die komplette Akte zuzugreifen, also alle Daten einzusehen. Vier von zehn Befragten (40 Prozent) verneinten das. Aus Sicht der Bundesdatenschutzbeauftragten spricht das dafür, den Versicherten in Zukunft mehr Mitspracherecht darüber einzuräumen, wie viele Daten sie in der Akte freigeben wollen. Es treffe "offensichtlich nicht zu, dass sie mehr Daten zurückhalten würden, je freier sie individuelle Einstellungen in ihrer ePA vornehmen können", sagt Specht-Riemenschneider. Sie halte deswegen Befürchtungen für übertrieben, wonach die ePa durch diese Freiheit an Funktionalität einbüßen könnte. "Wir können den Patientinnen und Patienten mehr zutrauen", sagt Specht-Riemenschneider.