|
03.03.2026
08:38 Uhr
|
Bei den Grünen soll es künftig einen Generalsekretär und ausgeloste Mitgliederräte geben. Die Trennung von Partei- und Regierungsamt soll aber beibehalten werden.

Die Grünen wollen ihre Parteistruktur verändern. Damit plant die Partei, sich in ihrem inneren Aufbau den anderen Parteien anzunähern und zugleich an die stark gewachsene Mitgliederzahl anzupassen. Geplant sind neue Ämter in der Parteiführung, mit sogenannten Mitgliederräten ein neues Gremium sowie Veränderungen bei Antragsverfahren auf Bundesparteitagen. Konkret soll es bei den Grünen künftig das Amt des Generalsekretärs geben. Dieses soll den bisherigen Posten des politischen Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin ersetzen. Derzeit ist dies die ehemalige Vizeparteivorsitzende und vielfaltspolitische Sprecherin der Grünen, Pegah Edalatian. Mit der neuen Amtsbezeichnung soll auch ein Rollenwechsel eingehen: Während die Geschäftsführerin bislang vor allem in die Partei hinein wirkt, soll sie künftig stärker in der Kommunikation nach außen präsent sein. Parteivorsitz soll mit Regierungs- und Fraktionsamt unvereinbar bleiben Die traditionelle Trennung von Partei- und Regierungs- oder Fraktionsämtern bei den Grünen bleibt von der geplanten Reform unberührt. Damit sollen die Ämter von Ministern und Ministerinnen sowie Fraktionschefinnen und -chefs in Bund, Ländern und EU weiterhin nicht parallel zu einem Sitz im Bundesvorstand möglich sein. Jedoch soll es künftig maximal drei und nicht, wie bisher, zwei Mitglieder im Bundesvorstand geben, die parallel Abgeordnete sein dürfen. Darüber hinaus wollen die Grünen sogenannte Mitgliederräte schaffen. Einem Mitgliederrat sollen bis zu 60 ausgeloste Mitglieder angehören, die in dem Gremium über aktuelle Themen debattieren und das Ergebnis ihrer Beratungen dem Parteivorstand übermitteln sollen. Mitgliederräte sollen vom Bundesvorstand, anderen Gremien, auf einem Parteitag oder auf Wunsch von mindestens 9.000 Parteimitgliedern einberufen werden – jedoch höchstens einmal jährlich. Tausende Anträge bremsen Parteitage aus Zudem plant die Partei, die Antragsverfahren bei Parteitagen zu beschleunigen. Damit soll es an die inzwischen auf 180.000 gewachsene Mitgliederzahl angepasst werden. So müssen Anträge künftig von mindestens etwa 90 Mitgliedern (0,05 Prozent aller Mitglieder) unterstützt werden, von denen mindestens die Hälfte Frauen sein müssen. Bisher waren 50 Unterstützer erforderlich. Auch soll die Zahl von Anträgen, über die auf Parteitagen beraten wird, künftig begrenzt werden können – und nicht mehr Orts-, sondern künftig nur noch Kreisverbände antragsberechtigt sein. Im Vorfeld von Parteitagen gehen bisher teils je mehr als Tausend Anträge ein, 2021 hat es sogar 2.500 Anträge vor einem Bundesparteitag gegeben. Teile der Parteizentrale sind daher bislang regelmäßig wochenlang damit beschäftigt, die Anträge zu bündeln und Kompromisse auszuloten. Delegierte erfahren häufig erst in letzter Sekunde, über welche Formulierungen sie abstimmen. Am heutigen Dienstag soll eine innerparteiliche Diskussionsphase über die Reformvorschläge beginnen, über die anschließend online oder per Briefwahl zwischen dem 9. und 30. Juni abgestimmt werden kann. Dabei soll über jede Änderung einzeln abgestimmt werden. Das Ergebnis der Abstimmung soll am 6. Juli vorgestellt werden.