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05.03.2026
14:35 Uhr
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Die drei vom Buchhandlungspreis ausgeschlossenen Geschäfte haben juristische Schritte gegen Wolfram Weimer angekündigt. Auch den Verfassungsschutz wollen sie verklagen.

Die drei Buchhandlungen, die von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen wurden , wollen dagegen klagen. In einem Anwaltsschreiben kündigen der Berliner Buchladen Zur schwankenden Weltkugel, The Golden Shop aus Bremen und die Rote Straße aus Göttingen juristische Schritte sowohl gegen den Kulturstaatsminister als auch gegen den Verfassungsschutz an. Ziel sei es, dass die Preise so vergeben werden könnten, wie von der unabhängigen Jury vorgesehen, teilte der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam mit. Die Streichung der drei Buchhandlungen von der Nominiertenliste sei ein Eingriff in eine Jury-Entscheidung ohne belastbare Begründung. Auch müsse geklärt werden, "wer genau wann und warum auf die Preisvergabe diesen bislang beispiellosen Einfluss genommen hat". Die Klagen sollen Anfang kommender Woche erhoben werden. Weimer hatte die drei Geschäfte wegen "verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse" von der Preisträgerliste gestrichen. Die Buchhandlungen werden dem linken Spektrum zugeordnet und waren von früheren Kulturstaatsministern für ihre Arbeit gewürdigt worden. In den öffentlich zugänglichen Verfassungsschutzberichten der Länder Berlin, Bremen und Niedersachsen sowie im Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz tauchen die Buchhandlungen nicht auf. Börsenverein nennt Verfahren "äußerst fragwürdig" Grundlage des Ausschlusses war mutmaßlich der sogenannte Haber-Diwell-Erlass, ein Rundschreiben des Bundesinnenministeriums vom Februar 2017. Darin werden alle Bundesministerien aufgefordert, zivilgesellschaftliche Projekte vorab vom Bundesamt für Verfassungsschutz prüfen zu lassen, bevor sie ihnen staatliche Mittel oder Auszeichnungen gewähren. Das Verfahren sieht vor, dass der Verfassungsschutz den anfragenden Ministerien lediglich mitteilt, ob "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse" vorliegen, ohne diese zu begründen. Die betroffenen Organisationen werden weder vorab informiert noch erhalten sie Gelegenheit zur Stellungnahme. Auf den Kulturbereich war der Erlass bislang nicht angewendet worden. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels bezeichnete das Verfahren als "äußerst fragwürdig ". Die Würdigung kultureller Leistungen von einer politischen Ausrichtung des Sortiments abhängig zu machen, lehne der Verband "grundsätzlich ab". Der Grünen-Kulturpolitiker Sven Lehmann, Vorsitzender des Kulturausschusses im Bundestag, sprach von "politischer Willkür" und einem "Klima der Vorzensur, in dem Kultur nicht mehr angstfrei arbeiten kann". Weimer verteidigte die Entscheidung im Kulturausschuss. "Wenn wir mit staatlichen Mitteln Preise verteilen, Fördergelder verteilen, dann geht das nach meiner Überzeugung nicht an Feinde des Staates, das geht nicht an Extremisten", sagte der parteilose Beauftragte für Kultur und Medien. Das gelte unabhängig davon, ob es sich um Links-, Rechtsextremismus oder Islamismus handele.