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19.11.2025
13:16 Uhr
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Die Fertigstellung des Bauprojekts Stuttgart 21 verzögert sich laut Medienberichten weiter. Demnach soll der Tiefbahnhof nicht mehr wie geplant im Dezember 2026 eröffnen.

Die Fertigstellung des Bauprojekts Stuttgart 21 verzögert sich weiter. Wie die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf Kreise der Projektpartner und des Bahn-Aufsichtsrates berichtet, soll der Tiefbahnhof nicht mehr wie geplant im Dezember 2026 eröffnen. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet. Grund für die Verschiebung sind demnach technische Probleme bei der Digitalisierung und beim Bau des Bahnhofs. Die Deutsche Bahn bestätigte die erneute Verzögerung nicht. Der Konzern teilte mit, bereits im September im Aufsichtsrat und im Oktober im Lenkungskreis darüber informiert zu haben, dass weiterhin Terminrisiken bestünden. Diese hätten sich insbesondere im Bereich Entwicklung und Zulassung bei unserem Auftragnehmer sowie bei der Freigabe von Planungen ergeben. "Die Terminrisiken haben sich in einer so bisher nicht vorhersehbaren Dimension erhärtet und werden nun mit dem Aufsichtsrat bewertet", hieß es. Im Juli hatte die Bahn noch angekündigt, Stuttgart 21 im Dezember 2026 zumindest teilweise in Betrieb nehmen zu wollen. Der Fernverkehr und ein Teil des Regionalverkehrs sollten ab dann in den neuen Tiefbahnhof fahren, ein Teil des Regionalverkehrs dagegen bis Juli 2027 weiter im alten oberirdischen Kopfbahnhof enden, wie die Deutsche Bahn (DB) damals mitteilte. Als Grund für die schrittweise Inbetriebnahme nannte das Unternehmen die Entzerrung von Sperrungen, die wegen der Arbeiten für den Anschluss der neuen Infrastruktur an die bestehenden Strecken nötig sind. Damit könne man die Beeinträchtigungen für die Fahrgäste so gering wie möglich halten, sagte DB-Infrastrukturvorstand Berthold Huber im Juli. Zuvor war geplant gewesen, den Tiefbahnhof im Dezember 2026 vollständig in Betrieb zu nehmen und den Betrieb im alten Kopfbahnhof einzustellen. Einen neuen Termin für die Eröffnung nannte Evelyn Palla, Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn AG, bislang nicht: Ein solcher könne voraussichtlich erst Mitte des kommenden Jahres genannt werden, wenn ein valides Konzept für die Fertigstellung der Arbeiten vorliege, berichtete der Spiegel . Inbetriebnahme mehrfach verschoben Das Projekt Stuttgart 21 steht nicht nur für den Bau des neuen Hauptbahnhofs in der Landeshauptstadt, sondern für die komplette Neuordnung des Bahnknotens Stuttgart . Gebaut werden neue Bahnhöfe – etwa ein neuer Fernbahnhof am Flughafen –, Dutzende Kilometer Schienenwege und Tunnelröhren, Durchlässe sowie Brücken. Das Bahnprojekt Stuttgart-Ulm schließt neben Stuttgart 21 auch den Neubau der bereits 2022 eröffneten Schnellfahrstrecke Wendlingen-Ulm ein. Herzstück von Stuttgart 21 ist der neue unterirdische Hauptbahnhof, der im Gegensatz zum bisherigen Kopfbahnhof ein Durchgangsbahnhof sein wird. Gebaut wird an dem Projekt bereits seit 2010. Die Inbetriebnahme war schon mehrfach verschoben worden. Bahnknoten sollen digital funktionieren Die Arbeiten gestalten sich komplizierter als gedacht. Auch, weil der Bahnknoten in Stuttgart als Erster bundesweit komplett digitalisiert funktionieren soll. Züge des Fern- und Regionalverkehrs sowie S-Bahnen sollen dann mit dem digitalen Zugsicherungssystem ETCS fahren. Klassische Lichtsignale werden im Stuttgarter Bahnknoten nicht mehr verbaut. Auch die Kosten für das Projekt haben sich über die Jahre steil nach oben entwickelt. In einem Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 ist nur die Verteilung von Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5 Milliarden Euro geregelt. Kosten steigen weiter Bis vor Kurzem bezifferte die Bahn die derzeitigen Kosten auf rund 11 Milliarden Euro, eingeplant ist zudem ein Puffer von 500 Millionen Euro. Dieser ist inzwischen schon fast aufgebraucht: In der Mai-Sitzung des Lenkungskreises informierte die Bahn die Projektpartner darüber, dass sich die Kosten inzwischen auf rund 11,3 Milliarden Euro summierten. Im August hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) entschieden, dass die Bahn die milliardenschweren Mehrkosten alleine tragen muss. Das oberste Verwaltungsgericht des Landes lehnte einen Antrag auf Zulassung der Berufung der Bahn gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart ab. Die bundeseigene Bahn kündigte Ende Oktober an, nicht weiter gegen das Urteil vorzugehen.