Zeit 19.02.2026
19:38 Uhr

DSL-Anbieter: Verbraucherschützer reichen Sammelklage gegen 1N Telecom ein


Mehr als 15.000 Beschwerden gibt es gegen 1N Telecom. Verbraucher können sich nun einer Sammelklage anschließen. Es ist nicht das erste Verfahren gegen den DSL-Anbieter.

DSL-Anbieter: Verbraucherschützer reichen Sammelklage gegen 1N Telecom ein
Verbraucherschützer haben eine Sammelklage gegen den Düsseldorfer DSL-Anbieter 1N Telecom eingereicht. Betroffene können sich damit kostenlos der Klage anschließen, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilte . Damit sollen sie Geld zurückerhalten, das 1N Telecom unberechtigt eingefordert habe. Bei den Verbraucherzentralen waren von Januar 2023 bis Juni 2025 mehr als 15.000 Beschwerden über den Anbieter erfasst worden, wie der vzbv mitteilte. 1N Telecom schrieb demnach Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Angebot eines Vertrags mit 24-monatiger Laufzeit für Festnetz und DSL-Internet an. Viele Betroffene bemerkten erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, dass sie nicht auf Post der Deutschen Telekom reagiert hatten, sondern einen Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen hatten. Verhinderten Verbraucher anschließend die Übertragung ihrer Telefonnummer, kündigte 1N Telecom dem vzbv zufolge den Vertrag, forderte regelmäßig einen Betrag von beinahe 420 Euro und ließ das Geld per Inkassoforderung eintreiben. Viele Betroffene hätten bereits bezahlt. 1N Telecom will sich nicht äußern Die Verbraucherschützer halten die Forderungen von 1N Telecom für unberechtigt. Mit der Sammelklage will der vzbv gerichtlich feststellen lassen, dass die geltend gemachten Ansprüche unzulässig sind. Betroffene können sich der Klage anschließen, indem sie sich ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. 1N Telecom wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Sachverhalt äußern. Es handele sich um ein noch laufendes Verfahren, teilte ein Firmensprecher mit. Nicht das erste Gerichtsverfahren Es ist nicht das erste Mal, dass sich 1N Telecom wegen seines damaligen Vorgehens in juristischen Auseinandersetzungen befindet. 2023 entschied das Düsseldorfer Landgericht, dass 1N Telecom Werbebriefe nicht mehr massenhaft an Kunden der Deutschen Telekom verschicken darf. Die Anschreiben an die Kunden seien in der Aufmachung irreführend und machten nicht ausreichend deutlich, dass es nicht um einen bloßen Tarifwechsel gehe, sondern um einen Wechsel des Telekommunikationsanbieters, entschied das Gericht im Sommer 2023. Es befand die Schadenersatzpauschale von knapp 420 Euro schon damals für unzulässig. Die Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm soll nun dazu führen, dass die Verbraucher, die diesen Betrag zahlten, ihn endlich zurückbekommen.