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22.12.2025
16:56 Uhr
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Die Justizministerin will IP-Adressen zur Strafverfolgung drei Monate lang speichern. Der Richterbund befürwortet die Pläne, vom Anwaltverein kommt deutliche Kritik.

Der Deutsche Richterbund hat sich erfreut über die Pläne zur längeren Speicherung von IP-Adressen zur Strafverfolgung gezeigt. "Die von der schwarz-roten Koalition versprochene Sicherheitswende nimmt Konturen an", sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. Er sei überzeugt, dass der von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgestellte Entwurf den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für eine Speicherung von IP-Adressen entspreche. Der Entwurf, den das Bundesjustizministerium veröffentlicht hat, verpflichtet Internetanbieter, die Daten drei Monate lang aufzubewahren, damit Ermittler darauf zugreifen können, um eine Straftat aufzuklären. Dabei geht es vor allem darum, Menschen, die Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern oder Jugendlichen verbreiten, zu finden, sowie um die Aufklärung von Onlinebetrug und Hasskriminalität im Netz. Auf welchen Websites jemand gesurft ist oder welche Onlinedienste er in Anspruch genommen hat, soll nicht erfasst werden. Anwaltverein kritisiert "Massenüberwachung" Auch die unabhängige Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus begrüßte die Pläne. "Der Gesetzentwurf des Justizministeriums zur längeren Speicherung von IP-Adressen ist eine längst überfällige Maßnahme bei der Bekämpfung von sexuellem Missbrauch", sagte Claus der Nachrichtenagentur KNA. Die IP-Adresse sei häufig der einzige Schlüssel, um Täter und ihre Netzwerke aufzudecken und Kinder aus akuten Missbrauchssituationen zu befreien. Untersuchungen hätten gezeigt, dass bereits eine Speicherung von wenigen Wochen die Erfolgsquote deutlich steigern könne. Der Deutsche Anwaltverein kritisierte die Pläne. Hauptgeschäftsführerin Sylvia Ruge sagte: "Der neue Name kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch die IP-Speicherung eine Vorratsdatenspeicherung ist." Diese anlasslose "Massenüberwachung" sei ein heftiger Eingriff in die Bürgerrechte. Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD auf die längere Speicherung von IP-Adressen geeinigt. Die vorherige Regelung zur Vorratsdatenspeicherung war aufgrund rechtlicher Unsicherheiten seit 2017 nicht mehr genutzt worden. Auch die Ampelregierung hatte eine Neuregelung erwogen. Das Vorhaben scheiterte jedoch, da sich die Koalitionspartner nicht einigen konnten; insbesondere die FDP war gegen eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen. Kritiker der Vorratsdatenspeicherung befürchten eine Aushöhlung von Grundrechten.