Zeit 19.12.2025
10:46 Uhr

Bundesverwaltungsgericht: Verbot der Neonazi-Gruppe Hammerskins aufgehoben


Das Innenministerium hatte die Hammerskins Deutschland verboten. Das habe es aber nicht gedurft, wie das Bundesverwaltungsgericht jetzt urteilt.

Bundesverwaltungsgericht: Verbot der Neonazi-Gruppe Hammerskins aufgehoben
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der rechtsextremen Gruppe Hammerskins Deutschland gekippt. Das Gericht in Leipzig gab Klagen mehrerer Mitglieder und regionaler Untergruppen über die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums statt. Demnach konnten die Bundesrichter nicht erkennen, dass eine bundesweite Hammerskins-Dachorganisation tatsächlich existiert habe. Damit habe das Innenministerium die Gruppe auch nicht verbieten können. Der Verbotsbescheid sei somit rechtswidrig. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.