Zeit 09.02.2026
15:53 Uhr

Bundestagswahl: BSW will Antrag auf Neuauszählung Mitte Februar einreichen


Vor dem Bundesverfassungsgericht fordert das BSW eine Neuauszählung der Bundestagswahl. Sollte die Partei recht bekommen, könnte die Regierung ihre Mehrheit verlieren.

Bundestagswahl: BSW will Antrag auf Neuauszählung Mitte Februar einreichen
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zieht ein Jahr nach der Bundestagswahl vor das Bundesverfassungsgericht , um eine Neuauszählung zu erzwingen. Am 18. Februar soll der Antrag auf Neuauszählung aller Stimmen in Karlsruhe eingereicht werden. Die Partei betrete mit ihrer Forderung "Neuland", sagte der Verfassungsrechtler Christoph Degenhart bei der Vorstellung der BSW-Wahlprüfungsbeschwerde, denn das Gesetz sehe keinen Anspruch auf Neuwahlen vor. Es habe jedoch "strukturelle, systematische Wahlfehler aus vielerlei Quellen" gegeben. Diese sollten Anlass zu "einer eingehenden Prüfung" geben. Wann und wie die höchsten deutschen Richter entscheiden, ist offen. Sollte das BSW jedoch Erfolg haben, könnte die Regierung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ihre Mehrheit verlieren. Bei der Bundestagswahl war das BSW sehr knapp an der Fünfprozenthürde gescheitert: laut amtlichem Endergebnis mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen . Bundesweit fehlten 9.529 Stimmen. Das BSW geht von Zählfehlern aus und nimmt an, dass es eigentlich mit 35 Abgeordneten im Parlament sitzen müsste. In dem Fall hätte die jetzige schwarz-rote Koalition allein keine Mehrheit gehabt. "Je knapper das Wahlergebnis, desto mehr muss allen Hinweisen nachgegangen werden", sagte Degenhart. Denn das Ergebnis müsse "über jeden Zweifel erhaben sein". Dazu sei eine vom Bundesverfassungsgericht angeordnete vollständige Neuauszählung notwendig. Es gehe um das "Vertrauen in die Demokratie". BSW sieht Fehler bei der Auszählung Das BSW hatte nach der Wahl recht kleinteilig eigene Überprüfungen angestrengt und "Anomalien" gefunden. Parteichefin Amira Mohamed Ali sagte nun, man sehe drei Arten von Fehlern bei der Auszählung: BSW-Stimmen seien einer anderen Partei falsch zugeordnet worden – vor allem der Partei Bündnis Deutschland wegen der Ähnlichkeit des Namens; gültige BSW-Stimmen seien bei der Auszählung übersehen worden, weil die Partei ungünstig auf dem Stimmzettel platziert gewesen sei; und gültige BSW-Stimmen seien als ungültig gewertet worden. In einer eigenen Hochrechnung zu möglichen Unregelmäßigkeiten in den rund 95.000 Wahlbezirken kommt die Partei auf ein "Potenzial falsch gezählter BSW-Stimmen" von rund 33.000, also deutlich mehr als die fehlenden rund 9.500 Stimmen. Wahlprüfungsausschuss hatte Einsprüche untersucht Einsprüche des BSW hatte der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags im vergangenen Jahr bereits über Monate hinweg untersucht und nach eigenen Angaben Akten von mehr als 1.000 Seiten durchgearbeitet. Darunter waren auch Stellungnahmen aller Landeswahlleiter. Letztlich hielt eine breite Mehrheit im Ausschuss die Beschwerde für unbegründet, nur die AfD wollte ihr stattgeben. Das Plenum des Bundestags lehnte eine Neuauszählung ab . Parteigründerin Sahra Wagenknecht sprach von einer Grundsatzfrage: "Da geht es nicht nur um das BSW, sondern es geht um das Vertrauen in die Demokratie." Da das Ergebnis historisch einmalig knapp ausgefallen sei und es "belegbare Unregelmäßigkeiten" gegeben habe, könne niemand ausschließen, dass das BSW in Wirklichkeit doch mehr als fünf Prozent erreicht habe – das "ist sogar sehr wahrscheinlich". Wagenknecht kritisierte, dass der Bundestag selbst Prüfinstanz sei . Das ist jedoch im Grundgesetz festgelegt. Demnach ist zunächst der Deutsche Bundestag zuständig. Erst wenn das Parlament entschieden hat, kann beim Bundesverfassungsgericht eine Wahlprüfungsbeschwerde erhoben werden. Die höchsten deutschen Richterinnen und Richter prüfen dann etwa, ob das Wahlgesetz richtig angewendet wurde und ob dieses mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Für das BSW steht viel auf dem Spiel Wenn sich dabei Fehler ergeben, die Auswirkungen auf die Sitzverteilung des Bundestags haben, kann das Gericht die Wahl – ganz oder in Teilen – für ungültig erklären. Dieser Fall trat zuletzt im Dezember 2023 ein, als das Gericht entschied, dass die Bundestagswahl 2021 in manchen Wahlkreisen Berlins wegen zahlreicher Pannen wiederholt werden muss. Für das erst 2024 gegründete BSW steht indes viel auf dem Spiel. Zuletzt gab es vor allem interne Streitigkeiten, Aus- und Rücktritte. Bundesweit erreicht das BSW in Umfragen nur noch drei bis vier Prozent. Wagenknecht hat sich von der Parteispitze zurückgezogen. Im Fall eines nachträglichen Einzugs in den Bundestag möchte sie aber Fraktionschefin werden.