Zeit 04.12.2025
10:18 Uhr

Bundestag beschließt umfangreiches Steuerpaket


Bundestag beschließt umfangreiches Steuerpaket
Der Bundestag hat steuerliche Entlastungen für Pendlerinnen und Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler beschlossen. Im Mittelpunkt des Steuerpakets steht die Erhöhung der Pendlerpauschale: Künftig sollen Arbeitnehmer für die ersten 20 Kilometer ihres Arbeitswegs 38 Cent statt bisher 30 Cent pro Kilometer steuerlich absetzen können. In der Gastronomie wird die Umsatzsteuer auf Speisen ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft von 19 auf sieben Prozent gesenkt, um die Branche zu unterstützen. Auch die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale wird angehoben, wovon etwa Trainer in Sportvereinen profitieren. Die Pendlerpauschale ist ein zentrales Instrument zur steuerlichen Entlastung von Arbeitnehmern, die weite Strecken zur Arbeit zurücklegen. Mit ihr können Fahrtkosten abgesetzt werden, während für Geringverdiener seit 2021 zusätzlich eine Mobilitätsprämie gilt. Diese ist an bestimmte Voraussetzungen wie ein niedriges zu versteuerndes Einkommen gebunden. Im Jahr 2021 erhielten rund 149.000 Menschen diese Prämie, weniger als ursprünglich erwartet. Die geplanten Änderungen sollen die Attraktivität der Pauschale weiter erhöhen und insbesondere Berufspendler finanziell entlasten. Weitere wichtige Neuerungen betreffen die steuerliche Behandlung von Gewerkschaftsbeiträgen und Parteispenden. Ab 2026 sollen Mitgliedsbeiträge zu Gewerkschaften zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag steuerlich absetzbar sein, was die Tarifbindung stärken soll. Auch die Höchstbeträge für steuerlich begünstigte Parteispenden werden verdoppelt. Das Steueränderungsgesetz 2025 muss nach der Entscheidung im Bundestag noch den Bundesrat passieren. Einige Länder fordern eine Kompensation der Steuermindereinnahmen durch den Bund, was bislang von der Bundesregierung abgelehnt wird. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.